Senat

Die Aufgaben des Senats ergeben sich aus § 41 NHG:
Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Kunst, Lehre, Studium und Weiterbildung, die die Universität in ihrer Gesamtheit betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.Der Senat hat 13 stimmberechtigte Mitglieder.

Hier finden Sie die Protokolle der Senatssitzungen seit 2006.(LOGIN erforderlich)


Ständige Kommissionen

Kommission für Frauenförderung und Gleichstellung (KFG)
Zentrale Kommission für Lehre und Studium (ZKLS)

Hier finden Sie die Protokolle der ZKLS-Sitzungen seit 2007. (LOGIN erforderlich)


Senatskommissionen

Der Senat bildet folgende Kommissionen:

Haushalts- und Planungskommission (HPK)
Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN)
Kommission für Internationale Kooperationen (KIK)
Bibliothekskommission (BiK)
Ethikkommission
Kommission für Informationstechnik und Medien (KIM)Wahlkommission (WK)

Hier finden Sie die Protokolle der HPK-Sitzungen seit 2006. (LOGIN erforderlich)