Berufungsmanagement

Berufungsverfahren stellen eine spezifische Form der Personalauswahl an Hochschulen dar. Es sind vielfältige besondere gesetzliche Vorschriften zu beachten und Verfahrensschritte einzuhalten, um ein Berufungsverfahren ordnungsgemäß durchzuführen. Als Grundlage dient dabei  an der Universität Vechta die Verfahrensordnung zur Besetzung von Professuren. Dort wird unterteilt in vier Abschnitte:

I. Präambel
§ 1 Geltungsbereich und Rechtsgrundlage
§ 2 Befangenheitsgrundsätze
II. Vorbereitung des Verfahrens
§ 3 Stellenzuordnung und Profilpapier
§ 4 Ausschreibung
III. Verfahren in der Berufungskommission
§ 5 Bildung und Zusammensetzung der Berufungskommission
§ 6 Konstituierende Sitzung
§ 7 Verfahren nach Eingang der Bewerbungen, Vorauswahl
§ 8 Begutachtung
§ 9 Beschluss über die Vorbereitung des Berufungsvorschlages
IV. Abschluss des Verfahrens; Sonstiges
§ 10 Stellungnahme des Senates
§ 11 Entscheidung des Präsidiums
§ 12 Hochschulöffentliche Bekanntmachung des Berufungsvorschlages
§ 13 Unterrichtung der nicht berücksichtigten Vorgeschlagenen und der nicht Platzierten
§ 14 Antrittsvorlesung
§ 15 Schlussbestimmungen

Dahinter verbergen sich allerdings vielfältige Einzelschritte, die sich aus der Verfahrensordnung ergeben. Diese Einzelschritte finden Sie in der Checkliste für Berufungsverfahren an der Universität Vechta, anhand derer Sie systematisch die einzelnen Arbeitsschritte zuordnen und bearbeiten können.
Falls Sie Ideen, Anregungen oder Fragen zur Durchführung von  Berufungsverfahren haben würden wir es gern erfahren und Ihnen behilflich sein.


 

Ansprechpartnerin
Dr. Lydia Kocar
E-Mail: lydia.kocar(at)uni-vechta.de
Raum: A 10c
Tel: 04441 / 15-254