Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) an der Universität Vechta setzt eine Vorgabe des SGB IX (§ 84, Abs. 2) um:
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (...), bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)...
Ziel des in einer Dienstvereinbarung festgelegten BEM ist es, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit längeren oder wiederholten Erkrankungen bei dem Erhalt und der Förderung ihrer Gesundheit zu unterstützen und so zu helfen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden bzw. erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Hierbei ist eine Vielzahl von Maßnahmen denkbar, die individuell auf die Bedürfnisse der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters abgestimmt werden.
In einem Gespräch soll gemeinsam erörtert werden, welche betrieblichen Bedingungen im Hinblick auf die Gesundung und Gesunderhaltung verändert werden können. Konkret soll besprochen werden, welche geeigneten Maßnahmen vor und bei der Wiederaufnahme der Arbeit getroffen werden sollten, um die Gesundheit zu stabilisieren. Dadurch sollen die im Verfahrensablauf genannten Schritte in Gang gebracht werden.
Dieses Gespräch ist freiwilliger Natur; eine Teilnahmeverpflichtung besteht nicht. Sie teilen uns in einem Rückantwortformular ihren Wunsch mit.
Wenn Sie von diesem Gesprächsangebot Gebrauch machen möchten, sind Sie selbstverständlich nicht verpflichtet, Ihren Gesundheitszustand oder über private Gewohnheiten Auskunft zu geben. Sollten Sie nicht an einem Gespräch teilnehmen wollen oder machen Sie in einem Gespräch keine weiteren Angaben, hat dies keinerlei arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenzen. Bitte bedenken Sie jedoch, dass eine Hilfe seitens des Arbeitgebers nur bedarfsgerecht angeboten werden kann, wenn Sie uns hierbei unterstützen und wir gemeinsam eine Lösung erarbeiten. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte einer Kurzdarstellung des BEM.
Ansprechpartnerin
Dr. Lydia Kocar
E-Mail: lydia.kocar@-vechta.de
Raum: A 10c
Tel: 04441 / 15-254

