GHR 300 - Reform der Lehramtsausbildung an der Universität Vechta

Umgestaltung der Studiengänge Master of Education Grund- und Hauptschule bzw. Realschule von zwei auf vier Semester

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen der Universität Vechta zur Umgestaltung der Studiengänge Master of Education GHR von zwei- in viersemestrige Studiengänge - verbunden mit einer Erhöhung der Workload von 60 auf 120 Credit Points.

Eine niedersachsenweite Umgestaltung der Studiengänge Master of Education GHR war notwendig bzw. möglich geworden nachdem die Kultusministerkonferenz am 10. Dezember 2009 die Mindestpunktzahl von 300 Credit Points für die Verleihung eines Mastergrades festgelegt hat (unter Einbeziehung eines Bachelorabschlusses mit 180 Credit Points).

Zuvor hatte der niedersächsische Landtag bereits am 29.Oktober 2009 eine Entschließung zur Lehramtsreform gefasst (Landtagsdrucksache 16/1810). In diesem Kontext wurde der niedersächsische Verbund zur Lehrerinnen- und Lehrerbildung beauftragt eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die ein Modell für eine Lehramtsausbildung im GHR-Bereich entwickelt, das 300 Credit Points umfasst.

Dieses Modell ist am 27. Mai 2011 (107. Plenarsitzung) von der Ministerin für Wissenschaft und Kultur und dem Kultusminister im Landtag vorgestellt worden. Nunmehr wird an den beteiligten niedersächsischen Hochschulen an der differenzierten Ausgestaltung dieses Modells gearbeitet, dessen Inhalt auf den Seiten des Nds. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zu finden ist. Die Universität Vechta hat dazu eine Arbeitsgruppe ("AG GHR 300 U VEC") unter der Leitung der Vizepräsidentin für Lehre und Studium, Dr. Marion Rieken, eingesetzt.

 

 

Mitglieder der Universität Vechta finden hier weitere Informationen zum Stand der Ausgestaltung (Login erforderlich).