Wie? Wo? Was?

FAQ (Frequently Asked Questions)

Anerkennung von Leistungen
Bereits erbrachte Studienleistungen können für ein Studium an der Universität Vechta grundsätzlich nach dem Prinzip der Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit anerkannt werden. Diese Leistungen werden von den Prüfungsbeauftragten der einzelnen Studiengänge und Fächer geprüft, bewertet und ein möglicher Grad der Einstufung ermittelt.

Ausländische Studienbewerber/Studieren im Ausland
Allgemeine und spezifische Informationen, Bewerbungsunterlagen, Austauschprogramme und Unterstützung im Studium erhalten Sie im International Office.

Bachelor (BA)
Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss nach in der Regel mind. 6 Semestern Studium.

Bologna-Prozess
In der Erklärung von Bologna haben sich viele europäische Staaten zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums mit einheitlichen Abschlüssen bis 2010 verpflichtet.
Darunter fällt u.a.:

  • Harmonisierung des Hochschulwesens
  • Förderung der Mobilität
  • Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
  • Förderung von Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit
  • Qualitätssicherung
  • "Lifelong Learning"
  • "Employablity"
  • "Citizenship"

Unterziele sind:

  • Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse (einschl. Diploma Supplement)
  • Einführung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (undergradua-te/graduate)
  • Einführung eines Leistungspunktesystems (ähnlich dem ECTS-Modell)
  • Förderung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden
  • Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung
  • Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung

BAföG
Die finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird über das BAföG-Amt des Studentenwerks Osnabrück ermittelt. Weitere Informationen ü-ber Ansprechpartner und die Beantragungsformalitäten finden Sie hier:
http://www.studentenwerk-osnabrueck.de/de/studienfinanzierung/bafoeg.html

Bewerbung
Die Bewerbung für angebotene Studiengänge/Fächer an der Universität Vechta erfolgt direkt über das Immatrikulationsamt.
Für die Studienfächer Anglistik, Designpädagogik, Kunstpädagogik, Musikpädagogik und Sport ist eine Eignungsprüfung zu erbringen.

Diploma Supplement
Das Diploma Supplement ist ein Text mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und damit verbundener Qualifikationen. Als ergänzende Information zu den offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse (Verleihungs-Urkunden, Prüfungs-Zeugnisse) soll es - international und auch national - die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen sowohl für Studien- als auch für Berufszwecke erleichtern und verbessern.

Einschreibung
Die Einschreibung in die angebotenen Studiengänge/Fächer an der Universität Vechta erfolgt nach erfolgreicher Bewerbung (Zulassungsbescheid) über das Immatrikulationsamt.
Für die Studienfächer Anglistik, Designpädagogik, Kunstpädagogik, Musikpädagogik und Sport ist eine Eignungsprüfung zu erbringen.

European Credit Transfer System (ECTS); an der Universität Vechta: Credit Points (CP)
Das "European Credit Transfer System" ist das internationale Punktsystem zur Schaffung der Vergleichbarkeit von Studienleistungen als Maßeinheit für die durchschnittliche angenommene studentische Arbeitsbelastung im Rahmen des Studiums. In Vechta als Credit Points (CP) betitelt, entspricht ein CP 30 Arbeitsstunden. Ein Semester umfasst durchschnittlich 30 CP Arbeitsbelastung.

Eignungsprüfungen
Der Nachweis einer besonderen Befähigung muss im Rahmen des Bachelorstudiengangs Combined Studies in folgenden Fächern erbracht werden:

Anglistik
Designpädagogik
Kunstpädagogik
Musikpädagogik
Sport

Für diese Eignungsprüfung muss man sich direkt beim Fach, teilweise vor dem 15. Juli, anmelden. Ein Kontakt zu den zuständigen Lehrenden des Faches ist vorab dennoch zu empfehlen. Nähere Informationen zur Anmeldung und Inhalt erhalten Sie über die oben angegebenen Links.

Fachwechsel
Ein Fächerwechsel ist grundsätzlich immer möglich, sofern Sie die entsprechenden Zulassungskriterien erfüllen. Zu einem ersten, dritten und fünften Semester kann nur zum Wintersemester, zu einem zweiten, vierten und sechsten Semester nur zum Sommersemester zugelassen werden. Bei einem Wechsel in das erste Semester ist für die Vergabe, wenn noch kein Abschluss vorliegt, ggf. wieder die Abiturnote plus ggf. zusätzliche Kriterien relevant. Bei einem Wechsel ins höhere Fachsemester wird eine entsprechende Einstufungsempfehlung der jeweils prüfungsbeauftragten Person des Faches benötigt (siehe Anerkennung von Leistungen).
Im Falle eines Fach-, Studiengangswechsels oder gar Hochschulwechsels ist eine persönliche Beratung grundsätzlich empfehlenswert.

Gasthörendenstudium
Personen, auch solche ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, die an regulären Lehrveranstaltungen teilnehmen wollen, können auf Antrag als Gasthörer aufgenommen werden.

Immatrikulation
Für die Einschreibung ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich. Wichtig ist, dass sämtliche mit der Zulassung geforderten Unterlagen fristgerecht im Immatrikulationsamt eingehen. Wenn eine frankierte Postkarte beigefügt ist, wird der Eingang der Unterlagen bestätigt. Die Bestätigung der Immatrikulation erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen mit der Zusendung eines Datensatzes (Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigungen, Semesterticket und Überweisungsträger für die Rückmeldung zum nächstfolgenden Semester).

Informationsmanagement
Jede/r Studierende erhält bei Studienbeginn eine persönliche E-Mail-Adresse (vorname.name@mail.uni-vechta.de). Wichtige aktuelle Informationen werden an diese E-Mail-Adresse gesendet. E-Mail-Adresse und Passwort ermöglichen auch den Zugang zum Stud.IP.

Kinderbetreuung
Die Universität Vechta bietet zusammen mit dem Mütterzentrum und der Stadt Vechta die Betreuung von Kindern bis zu 12 Jahren in einem Tagespflegenest an. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Konsekutiv
Als konsekutiver Studiengang wird im Rahmen des Bologna-Prozesses ein Studienprogramm bezeichnet, das aus einem Bachelor und einem darauf aufbauenden Master besteht. Der Bachelor ist dabei ein grundständiges Studium, der Master ein anschließendes postgraduales Studium. Zwischen dem Bachelor und dem Master besteht ein fachlicher Zusammenhang, sie bauen inhaltlich aufeinander auf, im Gegensatz zu einem nicht-konsekutiven Masterstudiengang sowie einem weiterbildenden Masterstudiengang.

Krankenversicherung
Eine Krankenversicherungspflicht besteht für Studierende (bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres). Studienbewerber/innen, die zum Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehöriger bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, Techniker Krankenkasse, Barmer Ersatzkasse usw.) versichert sind oder es werden wollen, erhalten dort die für die Universität erforderliche Versicherungsbescheinigung. Da es spezielle Bescheinigungen für die Hochschulen gibt, fordern Sie diese bitte bei Ihrer Krankenkasse an und reichen Sie sie (ggf. mit Meldebögen) im Original im Immatrikulationsamt ein.
Sollten Sie als Mitglied oder Familienangehöriger bei einer privaten Krankenversicherung versichert sein und dieses auch bleiben wollen, müssen Sie mit ihrem Versicherungsschein bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der studentischen Pflichtversicherung beantragen. Sie erhalten dann von der Krankenkasse die für die Hochschule erforderliche Versicherungsbescheinigung, die Sie im Immatrikulationsamt einreichen müssen (im Original). Auskünfte zu Beitragshöhe, Leistungen, Beschäftigungszeiten und -dauer während des Studiums erteilen Ihnen die Krankenkassen.

Langzeitstudiengebühr
Seit dem Wintersemester 2006/07 sind nach Ablauf der Regelstudienzeit zzgl. 4 Semester folgende Langzeitstudiengebühren zu entrichten:
für das 1. und 2. Langzeitsemester 600,00 €
für das 3. und 4. Langzeitsemester 700,00 €
ab dem 5. Langzeitsemester 800,00 €
Bei einem Doppelstudium sind die Langzeitgebühren zu entrichten, wenn in einem der beiden Studiengänge die Regelstudienzeit zzgl. 4 Semestern abgelaufen ist.
Informationen zu Ausnahmeregelungen erhalten Sie beim Immatrikulationsamt.

Latein
Lateinkenntnisse sind für die Zulassung sämtlicher Studiengänge an der Universität Vechta nicht erforderlich.

Lehramt ohne Abitur
Um ein Studium mit Lehramtsoption für staatliche Regelschulen (Grund-, Haupt,-, Realschule, Gymnasium, Förderschule) aufzunehmen, ist die allgemeine Hochschulreife (i.d.R. Abitur) erforderlich. Mit einem Fachabitur hat man die Fachhochschulreife, nicht hingegen die allgemeine Hochschulreife. Man kann mit Fachhochschulreife an Fachhochschulen jeglichen Studiengang studieren, nicht hingegen an Universitäten. Andernfalls bleibt nur die Möglichkeit über eine fachgebundene Hochschulreife, die in Niedersachsen z.B. über die Hochschulzugangsprüfung (sog. Z-Prüfung) oder auch eine Erzieher/innenausbildung herzustellen wäre, oder ein nachzuholendes vollständiges Abitur die Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen. Als weitere Besonderheit verfügen in Niedersachsen staatl. geprüfte Techniker, Meister und staatl. geprüfte Betriebswirte über eine allg. Hochschulzugangsberechtigung für alle Fachrichtungen (§ 18 NHG). http://www.studieren-in-niedersachsen.de/ohne-abitur.htm

Lehramtsoption/-studium
An der Universität Vechta ermöglicht der Bachelor Combined Studies (Regelstudienzeit 6 Semester), sowie der nachfolgende Master of Education (Regelstudienzeit 2 Semester) den Zugang zum Referendariat (3 Semester), um als Lehrer/in an Grund- und Hauptschulen und Realschulen tätig zu werden. Die Lehramtsoption bezieht sich auf die Möglichkeit den Bachelorstudiengang, der noch keine spezifische Bindung hat, mittels des sog. Optionalbereiches so zu studieren, dass darüber die Zugangsvoraussetzung für die entsprechenden Master of Education erbracht werden kann.
Um die Lehramtsoption zu erhalten, muss eine der Masterverordnung des Landes Niedersachsen entsprechende Fächerkombination gewählt werden, wonach gem. unseres Studienangebotes eines der gewählten Fächer Anglistik, Germanistik oder Mathematik sein muss.
Die Fächer Anglistik, Designpädagogik, Kunstpädagogik, Musikpädagogik und Sport sind per Eignungsprüfung zugangsbeschränkt. Für diese Eignungsprüfung muss man sich direkt beim Fach, teilweise vor dem 15. Juli, anmelden. Ein Kontakt zu den zuständigen Lehrenden des Faches ist vorab dennoch zu empfehlen.
Die Fächer Germanistik, Mathematik und Sachunterricht im Rahmen des Bachelorstudiengnags Combined Studies sind zulassungsbeschränkt. Eine Bewerbung für ein erstes Semester muss innerhalb des Bewerbungszeitraumes spätestens bis zum 15. Juli vorliegen. Alle weiteren Fächer sind zulassungsfrei.

Master (MA)
Ein Masterstudium (z.B. konsekutiv im Anschluss an einen Bachelor) führt in 2-4 Semestern zu einem forschungs- oder anwendungsorientierten Hochschulabschluss (Master of Arts, Master of Science, Master of Education) mit anschließender Promotionsmöglichkeit.

Modul
Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar etc.) zu einer thematischen Einheit mit anschließender Prüfungsleistung.

Note/Wartezeit
Die Vergabe von zulassungsbeschränkten Fächern erfolgt zum einen nach Notenauswahl im Verbund mit einem weiteren Kriterium, zumeist gewichtete Unterrichtsfachnoten aus dem Abiturjahr oder der Abiturprüfung, aber auch Motivationsschreiben, Vorstellungsgesprächen oder praktische Erfahrungen sind möglich. Zum anderen erfolgt die Auswahl alleinig nach Wartezeit. Wartezeit ist die Zeit, die zwischen Erlangung der allg. Hochschulreife (i.d.R. Abitur) oder der Fachhochschulreife bei entsprechenden Studiengängen und der Einschreibung an einer deutschen Hochschule vergeht.
Im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) ist festgelegt, dass bis zu 90 % aller zur Verfügung stehenden Studienplätze nach Note vergeben werden können, aber mindestens 10 % rein und ausschließlich nach Wartezeit vergeben werden müssen. An der Universität Vechta werden 80 % nach Note und 20 % nach Wartezeit vergeben. Wartelisten werden nach Beendigung des Zulassungsverfahrens nicht geführt, so dass bei anhaltendem Interesse eine neue Bewerbung notwenig ist. Wartesemester gehen nicht verloren; sie entstehen automatisch. Siehe auch Zulassungsverfahren.

N.c. (Numerus clausus)
Mit N.c. (Numerus clausus) bezeichnet man die Auswahlgrenzen im allgemeinen Auswahlverfahren, die sich bei der Verteilung der vorhandenen Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen auf die Bewerberinnen und Bewerber ergeben. Insofern ist die Angabe des N.c. immer nur für bereits durchgeführte Auswahlverfahren möglich, nicht für künftige. Der N.c. ist ein sich verändernder Wert, der sich nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens ermittelt.

Polyvalenz
Der Begriff Polyvalenz meint die Verwendbarkeit eines Abschlusses in mehreren beruflichen bzw. Ausbildungszusammenhängen. Ein Abschluss gilt dann als polyvalent, wenn er nicht nur den Zugang zu einem einzigen Beruf oder Berufsfeld eröffnet, sondern für verschiedene Berufsbilder nutzbar ist.

Psychosoziale Beratungsstelle (PSB)
Zur Unterstützung bei studienbedingten und persönlichen besonderen Herausforderungen wurde die Psychosoziale Beratungsstelle in Vechta als Niederlassung der Psychosozialen Beratungsstelle in Osnabrück eingerichtet.

Promotion
Die Universität Vechta besitzt das Promotionsrecht. Wenn Sie beabsichtigen, in Vechta zu promovieren, müssen Sie sich mit dem entsprechenden Institut (Fachgebiet) in Verbindung setzen. Nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz haben sich Doktoranden in ihrem Promotionsfach einzuschreiben. Als Promotionsstudierende sind Sie Mitglied der Universität und haben die entsprechenden Mitwirkungsrechte. Studienbeiträge/-gebühren werden nicht erhoben. Lediglich der Sozialbeitrag und die Verwaltungsgebühr sind zu entrichten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beschreibt die Anzahl von Semestern, in der ein Studiengang bei zügigem und intensivem Studium absolvierbar ist. Bei der Regelstudienzeit wird von idealisierten Bedingungen ausgegangen; Störungen aller Art im Studienverlauf werden dabei nicht berücksichtigt.

Rücknahme der Immatrikulation
Die Neueinschreibung kann zurückgenommen werden, wenn die Rücknahme der Immatrikulation schriftlich beantragt wird. Dem Antrag sind alle bereits erhaltenen Studienunterlagen (Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigungen, Semesterticket sowie alle noch vorhandenen Anlagen) beizufügen. Bei Rücknahme der Immatrikulation gilt die Einschreibung als von Anfang an nicht vorgenommen.

Rückmeldung
Wer das Studium im folgenden Semester fortsetzen will, muss sich bis zum Ende der Lehrveranstaltungen des vorangegangenen Semesters im jeweils vorgegeben Zeitfenster zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt mit der Überweisung des fälligen Semesterbeitrages.

Semesterbeitrag
Den Semesterbeitrag zahlen grundsätzlich alle Studierenden mit der Einschreibung bzw. mit der Rückmeldung (Ausnahme bei Beurlaubung).
Der Semesterbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
AStA = Allg. Studentenausschuss, d.h. die Interessenvertretung der Studierenden (inkl. Semesterticket);
Studentenwerk Osnabrück (damit werden u.a. das Mensaessen, die Wohnheimplätze und Beratungsangebote des Studentenwerks subventioniert);
Verwaltungskostenbeitrag .
An der Universität Vechta belaufen sich Kosten derzeit auf 230,10 € pro Semester (sowie 500 € Studienbeiträge).

Semesterticket

Das Semesterticket ist eine Serviceleistung des AStA der Universität Vechta. Der AStA ist für das Semesterticket sowie die damit zusammenhängenden Details verantwortlich. Der Studierendenausweis für Studierende der Hochschule Vechta gilt als Semesterticket und darf keinesfalls laminiert werden.Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Stud.IP
Stud.IP ist ein Lern-, Informations- und Projekt-Management-System, welches von Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Behörden und Unternehmen eingesetzt wird. Die Open-Source-Software dient in erster Linie der Koordination und Begleitung von Veranstaltungen an Hochschulen bzw. Kursen im außeruniversitären (Weiter-)Bildungsbereich. Für Studierende ergibt sich eine Vereinfachung vieler organisatorischer Vorgänge ihrer Lerntätigkeit:

  • Automatische Erstellung des Stundenplans
  • Schnelle Übersicht über alle Veranstaltungen
  • Suchfunktionen, etwa nach Veranstaltungen und Studienbereichen, Einrichtungen und Personen
  • Ablaufpläne und Literaturlisten der Veranstaltungen
  • Leicht zu bedienende Dateiablage - etwa zum Hochladen oder Abrufen von selbst erstellten Dokumenten
  • Diskussionsforen

Studienbeiträge
In Niedersachsen werden Studienbeiträge für alle Studierenden in Höhe von 500 € pro Semester erhoben. Das Geld wird zweckgebunden für Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen von Studium und Lehre verwendet. Siehe auch Semesterbeitrag und Langzeitstudiengebühr.
Informationen zu Ausnahmeregelungen erhalten Sie beim Immatrikulationsamt.

Studienbeitragsdarlehen (Niedersachsen)
Das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen dient der Finanzierung der Studienbeiträge an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung nach § 11 a des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Die sozialverträgliche Ausgestaltung des Niedersächsischen-Studienbeitragsdarlehens gewährleistet, dass jeder in der Lage ist, zu studieren. Die N-Bank prüft die Zugangsvoraussetzungen und bewilligt die Studienbeitragsdarlehen, Kreditgeberin ist die KfW.

Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung (ZSB) befasst sich mit allen allgemeinen, d.h. nicht fachbezogenen Fragen und Problemen des Studiums und hilft bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten und richtet sich an:

  • Studieninteressierte und Studienbewerber (studienvorbereitende Beratung)
  • Studienanfänger (Studieneingangsberatung)
  • Studierende (studienbegleitende Beratung)
  • Studierende/Absolventen (Studienausgangsberatung).

Studium ohne Abitur
Um das Studium im Bachelor Combined Studies aufzunehmen, benötigen Sie eine allg. Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) oder eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Diese können Sie zum einen über eine berufliche Vorbildung ereichen, z.B. mit einer Berufsausbildung zur staatl. anerkannten Erzieherin oder über die Hochschulzugangsprüfung - auch Z- oder Immaturenprüfung genannt.
http://www.kfsn.uni-hannover.de/sin/rechtliches/NHG%202007.pdf
Informationen zur Hochschulzugangsprüfung finden Sie im Internet.
http://www.kfsn.uni-hannover.de/sin/rechtliches/NHG%202007.pdf

Weitere Informationen zum Studium ohne Abitur und ggf. anzuerkennende berufliche Vorleistungen, die einen fachgebundenen Hochschulzugang herstellen, finden Sie im Internet.
http://www.studieren-in-niedersachsen.de/ohne-abitur.htm

Unfallversicherung
Die Studierenden der Universität Vechta sind durch das Land Niedersachsen unfallversichert. Die Universität ist verpflichtet, Unfälle von Studierenden im Rahmen des Studiums (auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Hochschule, auf dem Campusgelände sowie auf dem direkten Weg von der Hochschule zurück zur Wohnung) innerhalb von 3 Tagen nach Bekannt werden, dem Träger der Unfallversicherung der Verwaltung (Arbeitsbereich Personal) zu melden.

Urlaubssemester
Studierende können bis zum Ende der Rückmeldefristen, in besonders begründeten Ausnahmefällen auch noch danach, auf Antrag beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen ist. Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist i.d.R. nicht möglich.

Vorlesungsverzeichnis
Sämtliche Lehrveranstaltungen sind über Stud.IP und das Online-Vorlesungsverzeichnis abrufbar. 

Vorpraktikum
Bei allen an der Universität Vechta angebotenen Studiengängen sind die Praktika in das Studium integriert, so dass kein Vorpraktikum erforderlich ist.

Zulassungsverfahren
Bei den grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es eine bestimmte, jährlich auf der Basis der Lehrkapazitäten neu festgelegte Anzahl von Studienplätzen. Die Bewerbung für ein erstes Fachsemester muss mit formalem Zulassungsantrag bis zum 15. Juli eines Jahres für das Wintersemester erfolgen. Bewerbungen für ein höheres Fachsemester sind auch zum Sommersemester möglich. Die Bewerbungsfrist endet für zulassungsbeschränkte Fächer dann am 15. Januar eines Jahres. Die Fristen für die weiterführenden Studiengänge sind in den jeweiligen Zulassungsordnungen geregelt. Bei der Zulassung für das 1. Fachsemester eines grundständigen wissenschaftlichen Studiengangs werden an der Hochschule Vechta die Studienplätze nach Abzug der gesetzlich festgelegten Quoten für Härtefälle, ausländische Studienbewerber/innen, berufsqualifizierte Bewerber/innen, Zweitstudienbewerber/innen zu 80 % im Rahmen eines Auswahlverfahrens nach Qualifikation und die verbleibenden 20 % der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Der Nachweis einer besonderen Befähigung muss im Rahmen des Bachelorstudiengangs Combined Studies in folgenden Fächern erbracht werden:

Anglistik
Designpädagogik
Kunstpädagogik
Musikpädagogik
Sport

Für diese Eignungsprüfung müssen Sie sich direkt beim Fach, teilweise vor dem 15. Juli, anmelden. Nähere Informationen zur Anmeldung und Inhalt erhalten Sie über die oben angegebenen Links. Nach Feststellung der Auswahlgrenzen erhalten diejenigen, die einen Studienplatz bekommen haben, einen sog. Zulassungsbescheid mit der Aufforderung, den Studienplatz innerhalb einer angegebenen Frist anzunehmen. Wird diese Frist versäumt oder der Studienplatz nicht angenommen, so steht der Studienplatz wieder zur Vergabe zur Verfügung. Es kommt zum sog. Nachrückverfahren, in dem zurückgegebene Studienplätze nach demselben allgemeinen Auswahlverfahren vergeben werden. Nach der Zulassung erfolgt die Immatrikulation. Die hierfür erforderlichen Unterlagen werden mit dem Zulassungsbescheid zugeschickt.