Einnahmen aus Studienbeiträgen

 

Im Folgenden werden die konkreten Zahlen über die Entwicklung der Gesamtstudierenden, der Studienbeitragspflichtigen, inklusive Ausnahmen und Härtefälle sowie des IST-Aufkommens und der Zinserträge aus den Studienbeiträgen dargestellt.

Der Grund für die im Vergleich geringen Zahlen im WS 06 / 07 liegt an der Tatsache, dass zur Einführung der Studienbeiträge vorerst nur Erstsemester zahlen mussten.

 


 

Die unten abgebildete Grafik zeigt die Gesamtstudierendenzahl seit der Einführung der Studienbeiträge im Wintersemester 2006 / 07. Die Anzahl der Studierenden ist im Wintersemester immer etwas höher als im Sommersemester, da in der Regel nur zum Winter ein neues Studium begonnen werden kann.

 


 

Die Anzahl der gebührenpflichtigen Studierenden bzw. der Zahlfälle und die Anzahl der Ausnahmen und Härtefälle für den Betrachtungszeitraum stellen sich wie folgt dar:

 


 

Die tatsächlichen Einnahmen aus Studienbeiträgen an der Universität Vechta belaufen sich für den Betrachtungszeitraum auf insgesamt 13.612.750 Euro.

 


 

Gemäß §11 Abs. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes dürfen die Einnahmen aus Studienbeiträgen bis zu einer zweckentsprechenden Verwendung durch die Hochschule bei einer Bank oder einer Sparkasse in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union Zins bringend angelegt werden.

Die Universität Vechta konnte im Betrachtungszeitraum Zinserträge in Höhe von insgesamt 141.983 Euro erzielen.