Einnahmen aus Studienbeiträgen
Im Folgenden werden die konkreten Zahlen über die Entwicklung der Gesamtstudierenden, der Studienbeitragspflichtigen, inklusive Ausnahmen und Härtefälle sowie des IST-Aufkommens und der Zinserträge aus den Studienbeiträgen dargestellt.
Der Grund für die im Vergleich geringen Zahlen im WS 06 / 07 liegt an der Tatsache, dass zur Einführung der Studienbeiträge vorerst nur Erstsemester zahlen mussten.
Gemäß §11 Abs. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes dürfen die Einnahmen aus Studienbeiträgen bis zu einer zweckentsprechenden Verwendung durch die Hochschule bei einer Bank oder einer Sparkasse in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union Zins bringend angelegt werden.
Die Universität Vechta konnte im Betrachtungszeitraum Zinserträge in Höhe von insgesamt 141.983 Euro erzielen.





