FAQ - Häufige Fragen

Was sind Studienbeiträge?

Studienbeiträge sind Einnahmen für das lehrbezogene fachliche Leistungsangebot der Lehreinheiten und zentralen Einrichtungen sowie für Lehr- und Lernmaterialien. Sie sollen somit zur Verbesserung des Lehr- und Betreuungsangebots der Hochschulen beitragen. Die Hochschulen in staatlicher Verantwortung erheben Studienbeiträge für Studierende, die zu Beginn des jeweiligen Semesters das 18. Lebensjahr vollendet haben, in grundständigen Studiengängen sowie in Masterstudiengängen im  Rahmen von konsekutiven Studiengängen. Die Beiträge werden für jedes Semester der in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Regelstudienzeit zzgl. vier weiterer Semester erhoben. Studienzeiten an anderen deutschen Hochschulen, die in staatlicher Verantwortung stehen oder staatlich gefördert werden, werden dabei mitgezählt. Nach Ablauf dieser Zeiten werden Langzeitstudiengebühren gemäß § 13 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) erhoben.

 

Wo liegt der Unterschied zu Studiengebühren?

Wer von Gebühren redet, meint in der Regel die volle Bezahlung für eine in Anspruch genommene fremde Leistung. Mit einem Beitrag hingegen beteiligt man sich an allgemein anfallenden Kosten. Ein Betrag von 500 € pro Semester kann aus der Perspektive der Hochschule lediglich einen kleinen Bereich, der für das Studium einer Person anfallenden Kosten, abdecken.

 

Wie hoch sind die aktuellen Studienbeiträge?

Die Studienbeiträge werden aktuell an niedersächsischen Hochschulen mit 500 € pro Semester erhoben.

 

Bis wann muss ich meine Beiträge zahlen?

Wer das Studium im folgenden Semester fortsetzen will, muss sich innerhalb der jeweiligen Rückmeldefrist zurückmelden. Dies erfolgt mit der Überweisung des Semester- und Studienbeitrags. Wir bitten Sie dringend, die Rückmeldetermine einzuhalten, da wir andernfalls gezwungen sind, Sie - nach entsprechender Mahnung - zu exmatrikulieren.

 

Wer muss Studienbeiträge zahlen?

Studierende, die zu Beginn des jeweiligen Semesters das 18. Lebensjahr vollendet haben, in grundständigen Studiengängen sowie in Masterstudiengängen im Rahmen von konsekutiven Studiengängen zahlen Studienbeiträge. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Befreiung von der Zahlung des Studienbeitrags möglich, bitte beachten Sie auch die Hinweise in den allgemeinen Informationen.

 

Bis wann kann ich mich von der Zahlung befreien lassen?

Die jeweiligen Befreiungsanträge auf Zahlungsbefreiung sind mit allen erforderlichen Anlagen bis zum Ende der jeweiligen Rückmeldefrist des Semesters einzureichen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise in den allgemeinen Informationen.

 

Wie hoch ist der Semesterbeitrag?

Der Semesterbeitrag beträgt ab dem SoSe 2012 insgesamt 230,10 €.

 

Wofür findet der Semesterbeitrag Verwendung?

Ein Teil des Geldes geht an das Studentenwerk zur Finanzierung seiner Serviceleistungen (Mensa, Wohnheime, Beratungsstellen, etc.), einen weiteren Teil erhält die Studierendenschaft, die mit ihrem Organ, dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) ebenfalls Serviceleistungen für Studierende anbietet. Schließlich ist in diesem Betrag der in Niedersachsen obligatorische Verwaltungskostenbeitrag gemäß § 12 NHG enthalten sowie die Kosten für das Semesterticket.

 

Wer muss den Semesterbeitrag bezahlen?

Den Semesterbetrag zahlen grundsätzlich alle Studierende mit der Einschreibung bzw. mit der Rückmeldung. Ausnahmen gelten für beurlaubte Studierende.

 

Wie hoch sind aktuell die Langzeitstudiengebühren?

Soweit Studierende die Regelstudienzeit zzgl. vier weiterer Semester überschritten haben, sind Langzeitstudiengebühren in folgender Höhe zu zahlen: 600 € ab dem folgenden 1. Semester, 700 € ab dem folgenden 3. Semester und 800 € ab dem folgenden 5. Semester.

 

Gibt es Vergünstigungen für die Mitarbeit in Gremien an der Universität Vechta?

Gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 sind Studierende, die das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wahrnehmen ohne hierfür beurlaubt zu sein, für insgesamt bis zu zwei Semestern von der Erhebung des Studienbeitrages ausgenommen.

Für Studierende, die zur Zahlung der Langzeitstudiengebühren verpflichtet sind, findet diese Regelung keine Anwendung.

 

Bis wann kann ich mich von der Zahlung befreien lassen?

Die jeweiligen Befreiungsanträge auf Zahlungsbefreiung sind mit allen erforderlichen Anlagen bis zum Ende der jeweiligen Rückmeldefrist des Semesters einzureichen.

 

Wo finde ich die Anträge auf Befreiung von der Zahlung?

Hier!

 

Muss ich den Studienbetrag bzw. die Langzeitstudiengebühren zweimal zahlen, wenn ich auch an einer anderen niedersächsischen Hochschule eingeschrieben bin?

Nein. Bei einem Parallelstudium an derselben Hochschule bzw. an mehreren Hochschulen in Niedersachsen wird der Studienbeitrag bzw. die Langzeitstudiengebühr nur einmal erhoben. Sie müssen dies allerdings frühzeitig im Immatrikulationsamt bekannt geben und die erforderlichen Unterlagen einreichen.

 

Muss ich für mein Promotionsstudium Studienbeiträge zahlen?

Nein. Studienbeiträge und demzufolge auch Langzeitstudiengebühren werden nur für Studienangebote erhoben, die im Grundsatz nach § 11 NHG (1) studienbeitragspflichtig sind, also für grundständige Studiengänge sowie für Masterstudiengänge im Rahmen von konsekutiven Studiengängen.

 

Wie kann ich meine Studienbeiträge zahlen?

Die Studien- und Semesterbeiträge und -gebühren sind auf folgendes Konto zu überweisen: Nord-LB Hannover, BLZ: 250 500 00, Kto.: 101 426 708, Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer, Nachname und Vorname.

 

Wie kann ich die Studienbeiträge finanzieren?

Unabhängig von den persönlichen Vermögensverhältnissen können alle Studierenden ein zinsgünstiges Studiendarlehen in Anspruch nehmen, dessen Rückzahlung in Abhängigkeit von der Höhe des späteren Einkommens erfolgt. Infos gibt es bei der NBank (Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen) oder beim Bundesverwaltungsamt (Bildungskredit).

 

Wie werden die Studienbeiträge an der Universität Vechta verteilt?

Die Studienbeiträge werden diskretionär, das heißt nach Antragstellung und -prüfung, vergeben. Durch ein Verwendungskonzept mit definierten Zielen können entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden.

 

Wofür werden die Studienbeiträge verwendet?

Die Verwendung der Studienbeiträge ist zweckgebunden. Das bedeutet, sie dürfen nur für Maßnahmen eingesetzt werden, die zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen beitragen.