Studentische Selbstverwaltung

Studentenparlament

Das Studentenparlament (StuPa) hat zurzeit 19 Mitglieder. Das Studenten­parlament ist das zentrale Beschlussorgan der Studentenschaft. Seine Hauptaufgaben: über die Satzung zu beschließen, jährlich einen Haushalts­plan zu verabschieden und einen AStA zu wählen. Jeder Student der Hochschule kann für das Studentenparlament kandidieren. Die Wahlen finden üblicherweise Ende Januar statt. Die Sitzungen des Stu­dentenparlaments sind in der Regel hochschulöffentlich. Die Einladungen werden am StuPa-Brett in der Mensa ausgehängt.

 

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der AStA ist der geschäftsführende Vorstand der Studierendenschaft. Seine Aufgabe besteht darin, die Geschäfte der Studierendenschaft zu führen und ihre Interessen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Universität zu vertreten. Im Rahmen des vom Studierendenparlament (StuPa) beschlossenen Haushaltsplans ermöglicht und unterstützt der AStA zahlreiche studentische Aktivitäten, wie beispielsweise die Fachräte oder Uni-Partys. Das StuPa wird jährlich neu gewählt. Wichtige Funktionen haben die einzelnen Fachräte. Sie dienen u. a. dem Zusammenhalt und der Information innerhalb eines Faches. Aktuell informiert der AStA regelmäßig auf seiner eigenen Internetseite sowie auf Flyern (wie dem "UNI-Insider") und Plakaten in der Uni, der Mensa und am Schwarzen Brett vor dem Bistro. Die studentische Hochschulzeitung "uniVista" informiert über wichtige Themen aus der Universität, der Hochschulpolitik und der Region. Sie wird auf dem Campus verteilt und ist auch online verfügbar.

Kontakt
Raum D 7/8
Fon +49. (0) 4441.22 04
E-Mai: asta(at)asta-uni-vechta.de

Öffnungszeiten unter www.asta-uni-vechta.de


Fachräte

Die Fachräte sind gewählte studentische Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Informationen und Beratungen aller Art in den jeweiligen Studiengängen/-fächern.

Kontakt
www.asta-uni-vechta.de/information/fachrat/
www.asta-uni-vechta.de/termine/sprechzeiten-der-fachraete