1. In der 20. Sitzung der ZKLS am 27. Juni wurde beschlossen, dass Mehrfachnutzungen von Teilmodulen in Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengängen nur für Vorlesungen möglich ist. Alle Lehrveranstaltungen bzw. Teilmodule anderer Lehrveranstaltungsformen dürfen nicht zugleich für Bachelor- und konsekutive Masterstudiengänge angeboten werden.

 

2. Als Auswahlverfahren für teilnahmebeschränkte Lehrveranstaltungen hat die ZKLS in der 21. Sitzung am 25. Juli 2007 beschlossen: "Grundsätzlich sind Lehrveranstaltungen an der Hochschule Vechta für alle Immatrikulierten offen. Teilnahmebeschränkungen bedürfen der Genehmigung durch die ZKLS. Diese legt neben den Teilnahmezahlen einen Bewerbungszeitraum fest. Dabei können Beschränkungen neben einzelnen Lehrveranstaltungen auch ganze Module betreffen. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach einem mehrstufigen Verfahren. Zunächst werden Studierende berücksichtigt, für die die entsprechende Lehrveranstaltung eine Pflichtveranstaltung ist. Innerhalb dieser Gruppe sind jeweils Studierende höherer Fachsemester vorrangig. Danach folgen Studierende, die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Die verbleibenden Plätze werden nach einem Zufallsverfahren (Los oder Stichprobe) zugeteilt. Das Auswahlverfahren obliegt der jeweiligen Modulleitung, die das Verfahren delegieren kann (bspw. an das Studienzentrum). Die Modulleitung initiiert ggfs. auf der Basis der Anmeldungen spätestens im Folgesemester Zusatzveranstaltungen."

 

3. Bezogen auf die ordnungsmäßige Durchführung der Lehrveranstaltungen im Semesterverlauf hat es massive Beschwerden bezüglich der Überschneidungen von Prüfungen mit regulären Lehrveranstaltungen gegeben. Vor diesem Hintergrund hat die ZKLS in ihrer 21. Sitzung am 25. Juli 2007 den Beschluss gefasst: "dass Klausuren generell nur in der eigenen Veranstaltungszeit geschrieben werden dürfen. Kann dies nicht umgesetzt werden, muss eine Alternative am Wochenende, in den Abendstunden oder in der vorlesungsfreien Zeit gefunden werden. Hier könnte auch der Nachschreibtermin als Erstschreibtermin genutzt werden."

 

4. In ihrer 22. Sitzung vom 14. November 2007 hat die ZKLS beschlossen, Lehrende und Studierende nochmals darauf hinzuweisen, dass eine Veränderung des Lehrangebots gegenüber der von der ZKLS beschlossenen Fassung genehmigt werden muss. Das bedeutet, dass beispielsweise zeitliche Verschiebungen oder Teilungen von Lehrveranstaltungen der Vizepräsidentin Lehre und Studium über die jeweils für den Studiengang zuständigen Koordinatoren und Koordinatorinnen im Studienzentrum angezeigt und eine Genehmigung für diese Änderung von der ZKLS bzw. per Ersatzvornahme von der Vizepräsidentin Lehre und Studium erwirkt werden muss.

 

5. In ihrer 24. Sitzung vom 9. Januar 2008 hat die ZKLS eine Regelung zur Teilung von Lehrveranstaltungen beschlossen: "Eine Lehrveranstaltung (Übung oder Seminar, nicht jedoch eine Vorlesung) darf geteilt werden, wenn sich mehr als 80 Teilnehmer und Teilnehmerinnen dafür angemeldet haben oder, in Fällen ohne Anmeldungsverfahren, diese Zahl in der ersten oder zweiten Sitzung überschritten wird. In diesem Fall ist ein Teilungsantrag über das Studienzentrum an die ZKLS zu richten, dem in der Regel stattgegeben wird."

 

6. In ihrer 29. Sitzung am 27. August 2008 hat die ZKLS den Beschluss gefasst, dass die Zahl der Prüfungen im Master of Education durch die grundsätzliche Durchführung von Modulprüfungen reduziert werden soll.

 

7. Die ZKLS hat in ihrer 29. Sitzung am 27. August 2008 beschlossen, das ehrenamtliche Engagement der Studierenden durch einen Anhang an das Transcript of Records zu dokumentieren. Gedacht ist hierbei an hochschulpolitisches oder kulturelles Engagement, das nicht vergütet wird. Hierzu ist im Prüfungsamt eine Bescheinigung einzureichen, in der der oder die Verantwortliche für das jeweilige Betätigungsfeld bestätigt, dass der oder die Studierende mindestens ein Semester lang jeweils mindestens zwei Wochenstunden engagiert war. Die Bescheinigung können Sie hier herunterladen

 

8. In ihrer 5. Sitzung vom 08.12.2010 präzisiert die ZKLS ihre Beschlüsse vom 14. Nov. 2007
(22. Sitzung) und vom 06. Mai 2009 (34. Sitzung): Im Rahmen des Modellversuchs zur Belegung von Teilmodulen im Optionalbereich durch Studierende des Faches Sozialwissenschaften können Teilmodule aus folgenden Fächern im Optionalbereich verbucht werden: Philosophie, Soziologie und Wissenschaft von der Politik. Die Verbuchung von Teilmodulen aus anderen Fächern (inklusive OB- und Fremdsprachenmodule) im Optionalbereich ist nicht möglich.