Aktuelles

Für alle Studierenden im Bachelor Combined Studies gilt für die Belegung im Optionalbereich ab dem WINTERSEMESTER 2011/2012:

Ausschließlich in den Fächern Erziehungswissenschaft, Geographie, Geschichte, Kath. Theologie, Politik, Sozialwissenschaften sowie Wirtschaft und Ethik können sie Prüfungsleistungen für den Optionalbereich erbringen. Im Fach Wirtschaft und Ethik können ausschließlich folgende Module für den Optionalbereich belegt werden: WE-1,WE-4, WE-6. WE-8 und WE-9

(siehe auch Änderung §3 der Prüfungsordnung)

Sind sie in einem zulassungsbeschränkten Fach eingeschrieben, können sie weiterhin die Module für den Optionalbereich belegen, die nicht Teil ihres Pflichtcurriculums sind.

Für alle Studierenden im Bachelor Soziale Arbeit in Humandiensten gilt für den Optionalbereich ab dem WINTERSEMESTER 2011/2012 für die Belegung von Modulen im BA CS folgende Regelung:

Ausschließlich in den Fächern Erziehungswissenschaft, Geographie, Geschichte, Kath. Theologie, Politik, Sozialwissenschaften sowie Wirtschaft und Ethik können sie Prüfungsleistungen für den Optionalbereich erbringen. Im Fach Wirtschaft und Ethik können ausschließlich folgende Module für den Optionalbereich belegt werden: WE-1, WE-4, WE-6, WE-8 und WE-9.

(siehe auch Änderung $4 der Prüfungsordnung)

NEU für BA DLM ab Sommersemester 2011

Studierende des BA-Studiengangs Dienstleistungsmanagement erhalten ab SoSe 11 nach erfolgreichem Abschluss eines OB-Moduls (OB-1 bis OB-11) inkl. einer umfangreicheren Studienleistung 6 CP.

 

Aktuelle Regelungen für den Master Social Work in der Aufbauphase des Optionalbereichs

Die Sondergenehmigung, Module aus dem allgemeinen Optionalbereich der Bachelor, d.h. Module mit dem Kürzel OB als Optionalbereichsmodule studieren zu dürfen, bleibt für das WiSe 2010/2011 bestehen. Weiterhin gilt, dass Sie kein Modul studieren dürfen, welches Sie bereits im Bachelor studiert haben.

Des Weiteren können die Wahlpflichtmodule aus den Studienbereichen nach §4 Abs. 3 der Prüfungsordnung studiert werden:

ZKLS (Zentrale Kommission für Lehre und Studium)-Beschluss:

"Für die Studienbeginner 2008/2009, 2009/2010 sowie die Studienbeginner 2010/2011 ist der §4 Abs.4 der Prüfungsordnung für den Master Social Work ausgesetzt"