Grundsatzbeschlüsse des Prüfungsausschusses Master Social Work

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Januar 2010 die folgenden Fristen für die Masterprüfungen beschlossen:

Anmeldezeitraum zur Masterprüfung:

01.02. bis 15.02.
Bearbeitungszeitraum der Masterarbeit:
01.04. bis 30.06.

Die Begutachtung der Masterarbeit erfolgt innerhalb von 6 Wochen nach Abgabe der Arbeit.

Das Kolloquium zur Masterarbeit muss spätestens bis zum 30. September durchgeführt sein (betrifft Regelstudium).

Die Anmeldung zum 15. Februar (3.Fachsemester) gewährleistet einen Studienabschluss in der Regelstudienzeit unter der Voraussetzung, dass evtl. in Anspruch genommene Verlängerungen der Bearbeitungszeit vier Wochen nicht überschreiten. Spätere Anmeldungen sind möglich. Dabei muss eine verlängerte Bearbeitungszeit des eingereichten Antrags auf Zulassung zur Masterarbeit und eine evtl. verlängerte Studienzeit in Kauf genommen werden.

Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Übergang in den Master Social Work aus fachlich eng verwandten Studiengängen der Universität Vechta

Betreffende Studiengänge:

  • BA Combined Studies (Fächerkombination: Sozialwissenschaften/Erziehungswissenschaften als B/B Fächer)
  • BA Gerontologie
  • BA Dienstleistungsmanagement

Für die drei Studiengänge gilt, dass die Wahlmodule/Wahlpflichtmodule, die von der Sozialen Arbeit in dem jeweiligen Studiengang angeboten werden, gewählt und erfolgreich abgeschlossen sein sollten. Der BA CS (Fächerkombination: Sozialwissenschaften/Erziehungswissenschaften als B/B Fächer) und der BA G der Universität Vechta gelten als "fachlich eng verwandt" ohne Auflagen. AbsolventInnen des BA DLM müssten die Vertiefung "Soziale Arbeit" gewählt haben und die Veranstaltungen PÄ-2.3 "Geschichte der Disziplin Sozialer Arbeit" und PÄ-5.1 "Normalität, Abweichung und Soziale Kontrolle" des BA SAH sowie das Modul EM-3 Forschungsmethoden "nachstudieren".