Allgemeine Informationen

03.12.2009

Abgabe der Bachelorarbeiten

Die Bachelorarbeiten können zu den üblichen Öffnungszeiten am Service Point im Erdgeschoss des R Gebäudes abgegeben werden. Sofern Studierende einen Abgabetermin haben, der in die Weihnachtspause fällt, reichen sie alle Exemplare der Arbeit per Post an das Prüfungsamt ein (Einschreiben); es gilt das Datum des Poststempels. Die Postanschrift lautet: Hochschule Vechta/ Akademisches Prüfungsamt/ Driverstr. 23/ 49377 Vechta.

Die Betreuerinnen & Betreuer bzw. die Erstprüferinnen und Erstprüfer vereinbaren mit den Prüflingen die Termine für die mündliche Prüfung zur Thematik der Bachelorarbeit (Kolloquium). Ein Kolloquium findet nur statt, wenn die Bachelorarbeit von beiden Prüfenden mit mindesten 'ausreichend' (4,0) bewertet wurde.

Die Bekanntgabe und Begründung der Note für die Bachelorarbeit erfolgt in der Regel erst zusammen mit der Bewertung der Prüfungsleistung am Ende der mündlichen Prüfung zur Thematik der Bachelorarbeit.

Einsatz eines Jokers und Studienende

Der Prüfungsausschuss weist darauf hin, dass das Studienkonto geschlossen wird, sobald Studierende 180 Credit Points/ Anrechnungspunkte erreicht haben. Danach können Joker nicht mehr zur Verbesserung einer Prrüfungsleistung eingesetzt werden. Joker können also nur eingesetzt werden, solange noch mindestens eine Prüfung im Pflicht-, Wahlpflicht-, Wahl- oder Optionalbereich aussteht.

Anmeldung zur Bachelorarbeit ohne abgeschlossenes Praxismodul

Der Senat hat auf seiner Sitzung am 04.02.2009 einen Beschluss zum Praktikum im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit in Humandiensten gefasst. Danach muss der Nachweis eines erfolgreich abgelegten Praktikums ab sofort erst zum Ende des Studiums und nicht  -wie bisher- bei der Anmeldung zur Bachelorprüfung vorgelegt werden.

Für Studierende der Gerontologie ist bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit der Nachweis eines erfolgreich abgelegten Praktikums nach wie vor erforderlich.

Erst- und Zweitprüfende für Bachelorarbeiten

Die Prüfungsordnung bestimmt in § 22 (Abs. 2), dass Themenstellung und Betreuung der Bachelorarbeit in der Regel einer Professorin / einem Professor der Hochschule Vechta obliegen. Der Kreis möglicher Prüfender umfasst demnach schwerpunktmäßig die Professuren im Studienbereich Soziale Dienstleistungen, darüber hinaus aber auch Professuren aus anderen Studienbereichen der Hochschule Vechta.

Als Zweitprüfende können alle im Bereich Soziale Dienstleistungen hauptamtlich Lehrende gewählt werden.