Grundsatzbeschlüsse des Prüfungsausschusses Soziale Dienstleistungen
Anmeldefristen für die Bachelorarbeit
Den Zeitplan für die Bachelorarbeiten im Bereich Soziale Dienstleistungen finden Sie hier .(Beschluss des Prüfungsausschusses vom 15.01.2008)
15. Sitzung am 27.05.08
Krankmeldungen
Studierende, die an einer Prüfung krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, müssen spätestens eine Woche nach dem Prüfungstermin ein ärztliches Attest vorlegen. Andernfallls wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet.
Mail-Adresse als Unterschrift
Bei Anmeldungen für Modulprüfungen über StudIP genügt die von der Hochschule zugeteilte Mail-Adresse (vorname.name@mail.uni-vechta.de) als Unterschrift. Offizielle Mitteilungen der Hochschule werden ebenfalls über diese Mail-Adresse zugestellt.
Bachelorstudiengang Soziale Arbeit in Humandiensten
Bachelorprüfung
Im Studiengang Soziale Arbeit in Humandiensten werden die Note der Bachelorarbeit mit 12 AP und die Note der mündlichen Prüfung zur Thematik der Bachelorarbeit mit 3 AP gewichtet.
Wahlbereich
Im Studiengang Soziale Arbeit in Humandiensten können die im Wahlbereich erforderlichen 12 AP -außer im spezifischen Wahlbereich des Studiengangs- in allen Bachelormodulen der Hochschule Vechta erbracht werden. Davon ausgenommen sind Module aus dem Optionalbereich.
16. Sitzung am 16.06.08
Einsatz eines Jokers
Der Einsatz eines Jokers zur Notenverbesserung ist nur im Prüfungszeitraum des betreffenden Moduls möglich. Im Abschlussemester können Joker nur vor dem Ende des Studiums eingesetzt werden; sobald 180 AP erreicht sind, wird das Studienkonto geschlossen und etwa noch vorhandenen Joker verfallen.
Wiederholung einer nicht-bestandenen Bachelorarbeit
Die Wiederholung einer mit 'nicht ausreichend' bewerteten oder als 'nicht ausreichend' geltenden Bachelorarbeit ist erst zum jeweils nächsten regulären Prüfungszeitraum möglich.
17. Sitzung am 27.01.09
Einstufung in ein höheres Fachsemester
Eine Einstufung ist in der Regel bis zum 4. Fachsemester möglich, d.h. es können nur 3 Fachsemester angerechnet werden, sofern im Pflichtbereich entsprechende Anrechnungspunkte erworben wurden
20. Sitzung am 11.03.09
Parallelstudium Bachelor Gerontologie & Soziale Arbeit in Humandiensten
Bei einem Parallelstudium der Bachelorstudiengänge Gerontologie & Soziale Arbeit in Humandiensten können erfolgreich abgeschlossene Module in einem Umfang von bis zu 102 AP angerechnet werden. Die Einzelheiten finden Sie hier .
Bachelorstudiengang Soziale Arbeit in Humandiensten
Die Bachelorprüfung umfasst ein Kolloquium (Lehrveranstaltung), die Bachelorarbeit sowie ein Kolloquium (Mdl. Prüfung) zur Thematik der Bachelorarbeit. Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung (Kolloquium zur Bachelorarbeit) ist verpflichtend.
21. Sitzung am 12.05.09
Schriftliche Ausarbeitungen zu Referaten, Berichten, Projekt- und Hausarbeiten
Bei schriftlichen Arbeiten, die von den Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit angefertigt werden, hat es Unsicherheiten in Bezug auf Bearbeitungs- und Korrekturfristen gegeben. Der Prüfungsausschuss hat daher grundsätzlich festgelegt, dass der späteste Zeitpunkt zur Abgabe von schriftlichen Arbeiten der 15.03. (Wintersemester) und der 15.09. (Sommersemester) ist. Die Bewertungen müssen dann entsprechend bis zum 15.04. (Wintersemester) bzw. zum 15.10. (Sommersemester) vorliegen.
Studieninhalt und Themenstellungen der Bachelorarbeiten
Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass bei den Themenstellungen der Bachelorarbeiten der Zusammenhang mit Lehrinhalten und Studienzielen des Studienganges hinreichend erkennbar sein sollte. Mit Blick auf die Erfahrungen mit den eingereichten Themen für Bachelor - Arbeiten im laufenden Prüfungszeitraum hat der Prüfungsausschuss beschlossen, dass auf den Anmeldeformularen nunmehr eine Modulzuordnung des Themas durch die Erstprüfenden zu erfolgen hat. Der Beschluss beinhaltet den expliziten Hinweis, dass ein eingereichtes Thema durch den Prüfungsausschuss auch abgelehnt werden kann, wenn ein Zusammenhang mit dem Studiengang nicht ersichtlich ist.

