Informationen

Annahme des Studienplatzes:
Die Bestätigung der Immatrikulation erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen mit der Zusendung eines Datensatzes (Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigungen, Semesterticket - auf der Rückseite des Ausweises -, Überweisungsträger für die Rückmeldung zum nächstfolgenden Semester).


Rücknahme der Immatrikulation:
Die Neueinschreibung kann zurückgenommen werden, wenn die Rücknahme der Immatrikulation innerhalb von einem Monat nach Lehrveranstaltungsbeginn schriftlich beantragt wird. Dem Antrag sind alle bereits erhaltenen Studienunterlagen (Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigungen, Semesterticket sowie alle noch vorhandenen Anlagen) beizufügen.
Bei Rücknahme der Immatrikulation gilt die Einschreibung als von Anfang an nicht vorgenommen.
Bereits gezahlte Semester- und Studienbeiträge können Sie sich erstatten lassen (bitte stellen Sie unbedingt gleichzeitig einen Antrag auf Erstattung).


Rückmeldung zum jeweils folgenden Semester:
Wer das Studium im folgenden Semester fortsetzen will, muss sich innerhalb der jeweiligen Rückmeldefrist (siehe Homepage Aktuelles) zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt mit der Überweisung des fälligen Semester- und Studienbeitrages. Benutzen Sie dafür den Ihnen mit dem Leporello zugesandten Überweisungsträger, auf dem der korrekte Betrag bereits angegeben ist.
Wir bitten Sie dringend, die Rückmeldetermine einzuhalten, da wir andernfalls gezwungen sind, Sie - nach entsprechender Mahnung - kraft Gesetzes zu exmatrikulieren.
Wichtig: Hier unsere Bankverbindung, falls Sie den Überweisungsträger verlegt haben sollten:
Nord-LB Hannover, BLZ: 250 500 00, Kto.: 101 426 708, Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer, Nachname und Vorname


Semesterbeitrag, Studienbeitrag, Langzeitstudiengebühr:
Der Semesterbeitrag setzt sich ab dem Sommersemester 2012 wie folgt zusammen:

107,60€    
für den AStA = Allg. Studierendenausschuss, d. h. die Interessenvertretung der Studierenden (inkl. 96,30 € für das Semesterticket)
47,50€ für das Studentenwerk Osnabrück (damit werden u. a. das Mensaessen, die
Wohnheimplätze und Beratungsangebote des Studentenwerks subventioniert)
75,00€ Verwaltungskostenbeitrag

Studierende (innerhalb der Regelstudienzeit zzgl. 4 weiterer Semester) zahlen zusätzlich zum Semesterbeitrag in Höhe von 230,10€ einen Studienbeitrag in Höhe von 500,00€.


Langzeitstudiengebühr:
Nach Ablauf der Regelstudienzeit zzgl. 4 weiterer Semester sind folgende Langzeitstudiengebühren zusätzlich zum Semesterbeitrag zu entrichten:

für das 1. und 2. Langzeitsemester      
600,00€
für das 3. und 4. Langzeitsemester 700,00€
ab dem 5. Langzeitsemester 800,00€

Bei einem Parallelstudium sind die Langzeitgebühren zu entrichten, wenn in einem der beiden Studiengänge die Regelstudienzeit zzgl. 4 Semestern abgelaufen ist.


Krankenversicherung:
Studierende bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres müssen dem Immatrikulationsamt nachweisen, dass sie krankenversichert sind.
Zugelassene Studienbewerber/innen, die zum Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehörige/r bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, Techniker Krankenkasse, Barmer Ersatzkasse usw.) versichert sind oder es werden wollen, erhalten dort die für die Universität erforderliche Versicherungsbescheinigung. Da es spezielle Bescheinigungen für die Universitäten gibt, fordern Sie diese bitte bei Ihrer Krankenkasse an und reichen Sie sie (ggf. mit Meldebögen) im Original bei uns ein.
Sollten Sie als Mitglied oder Familienangehörige/r bei einer privaten Krankenversicherung versichert sein und dieses auch bleiben wollen, müssen Sie mit Ihrem Versicherungsschein bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der studentischen Pflichtversicherung beantragen. Sie erhalten dann von der Krankenkasse die für die Universität erforderliche Versicherungsbescheinigung, die Sie bei uns einreichen müssen (im Original).
Auskünfte zu Beitragshöhe, Leistungen, Beschäftigungszeiten und -dauer während des Studiums erteilen Ihnen die Krankenkassen.


Studentische Unfallversicherung:
Die Studierenden der Universität Vechta sind durch das Land Niedersachsen unfallversichert. Die Universität ist verpflichtet, Unfälle von Studierenden im Rahmen des Studiums (auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Universität, auf dem Campusgelände sowie auf dem direkten Weg von der Universität zurück zur Wohnung) innerhalb von 3 Tagen dem Träger der Unfallversicherung zu melden. Alle Studierenden müssen daher Unfälle unverzüglich bei der Hochschulverwaltung (Herr Kolde, Tel.: 04441-15-424, Raum A13a oder Frau Lamm, Tel.: 04441-15-237, Raum A13b) anzeigen.


Studienbeitragsdarlehen (Niedersachsen):
Das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen dient der Finanzierung der Studienbeiträge an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung nach § 11 a des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Die sozialverträgliche Ausgestaltung des Niedersächsischen-Studienbeitragsdarlehens gewährleistet, dass jede/r in der Lage ist, zu studieren.
Die NBank prüft die Zugangsvoraussetzungen und bewilligt die Studienbeitragsdarlehen, Kreditgeberin ist die KfW.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Deutsche, Studierende aus EU-Staaten, Studierende aus EWR-Staaten, deren Familienangehörige, heimatlose Ausländer sowie Ausländer/innen und Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben (Bildungsinländer/innen).
Was wird gefördert?
Finanziert werden die Studienbeiträge für das Erststudium an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung.
Förderumfang:
Das Studienbeitragsdarlehen wird in Höhe des Studienbeitrages von 500,00 € je Semester für die Dauer des Studiums, max. Regelstudienzeit zzgl. weiterer 4 Semester, gewährt. Der Förderumfang erhöht sich auf Antrag um die zusätzlich erforderliche Regelstudienzeit eines Zweitstudiums, sofern für die Erlangung des angestrebten Berufsabschlusses das Studium zweier Studiengänge rechtlich erforderlich ist (z. B. Kieferchirurg). Studienzeiten in einem anderen Studiengang oder an einer anderen deutschen Hochschule in staatlicher Verantwortung werden angerechnet. Studienzeiten an nichtstaatlichen Hochschulen und Urlaubssemester werden nicht angerechnet.
Antragsverfahren:
Weitere Informationen, insbesondere zum Antragsverfahren, finden Sie unter
http://www.nbank.de/Privatpersonen/Arbeitsmarkt/Bildung_und_Qualifizierung/Nieders-Studienbeitragsdarlehen.php
Das "Portal" der KfW finden Sie unter www.kfw.de.
Die postalische Anschrift lautet: Investitions- und Förderbank, Niedersachsen GmbH - NBank, Günther-Wagner-Allee 12-14, 30177 Hannover


Semesterticket:
Das Semesterticket ist eine Serviceleistung des AStA der Universität Vechta in Kooperation mit der NordWestBahn. Der AStA ist für das Semesterticket sowie die damit zusammenhängenden Details verantwortlich. Der Studierendenausweis für Studierende der Universität Vechta gilt als Semesterticket.  Bei Laminierung verliert das Semesterticket seine Gültigkeit.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des AStA.