Hinweise zum Antrag auf Zulassung als Gasthörer/in

Aufnahme als Gasthörer/in:

Personen, auch solche ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, die an regulären Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten, können auf Antrag als Gasthörer/in aufgenommen werden. Die Erbringung von Leistungsnachweisen und die Ablegung von Prüfungen sind für Gasthörer/innen nicht möglich.

Ein Antrag auf Aufnahme - mit der jeweiligen Unterschrift des/der Lehrenden - ist für das Wintersemester bis zum 31. Oktober und für das Sommersemester bis zum 30. April beim Immatrikulationsamt unter Angabe der gewünschten Lehrveranstaltungen zu stellen.

Die Universität erhebt für die Aufnahme als Gasthörer/in nach den Vorschriften des Niedersächsischen Hochschulgesetzes eine Gebühr pro Semester, abhängig von Anzahl oder Umfang der Lehrveranstaltungen, zu denen die Aufnahme erfolgt. Die Fälligkeit tritt mit dem Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters ein.

Folgende Gebühren sind (nach entsprechender Zahlungsaufforderung) zu entrichten:
Bis 4 Semesterwochenstunden (in der Regel 2 Lehrveranstaltungen)  müssen 50,00 € pro Semester gezahlt werden. Gasthörer/innen, die zwischen 5 und 8 Semesterwochenstunden belegen, zahlen 75,00 € pro Semester.

Antrag Gasthörer(in)/Nebenhörer(in)