Hinweis zum Antrag auf Beurlaubung

Die/der Studierende kann bis zum Ende der Rückmeldefrist, in besonders begründeten Ausnahmefällen auch noch danach, auf ihren/seinen Antrag beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen ist.

Detailinformationen entnehmen Sie bitte dem Anlageblatt zum Antrag auf Beurlaubung.

Sofern Sie - wegen der Betreuung Ihres Kindes, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat - die Beurlaubung beantragen wollen, beachten Sie bitte, dass Sie in diesem Fall alternativ von dem Angebot der Befreiung von Studienbeiträgen Gebrauch machen können (§ 11 Niedersächsisches Hochschulgesetz).
Vor diesem Hintergrund können Sie Prüfungsleistungen erbringen und zahlen für die Rückmeldung lediglich den Semesterbeitrag ein. Sofern die Befreiung von der Zahlung der Studienbeiträge für Sie in Betracht kommt, wählen Sie bitte unter der Rubrik "Anträge auf Zahlungsbefreiung" das entsprechende Formular und reichen dieses - mit sämtlichen erforderlichen Anlagen - im Immatrikulationsamt ein.

Für Rückfragen steht Ihnen das Immatrikulationsamt gerne zur Verfügung!

Antrag auf Beurlaubung