Hinweise zum Antrag auf Erstattung des bereits entrichteten Studienbeitrags

Wer nachweist, dass er/sie sein Studium innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn durch Abschlussprüfung beendet hat (Prüfungsdatum muss angezeigt werden), kann auf Antrag die bereits gezahlten Semesterbeiträge und Studiengebühren erstattet bekommen. In diesem Fall beantragen Sie bitte die Erstattung, indem Sie den Exmatrikulationsantrag im Immatrikulationsamt einreichen und auf gleichem Formular Ihre Bankverbindung (zwecks Rückerstattung) notieren. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den gültigen Studierendenausweis (sofern bereits erhalten) an das Immatrikulationsamt zurückzureichen.

Sofern Sie innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn von Ihrem Studienplatz an der Universität Vechta zurücktreten, erstattet das Immatrikulationsamt auf Antrag die vollständig geleisteten Semesterbeiträge und Studiengebühren schnellstmöglich. Da jedoch während der Haupteinschreibzeit vorrangig die Immatrikulationsanträge bearbeitet werden, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie im Wintersemester die Erstattung ca. Anfang/Mitte November erhalten werden.

Antrag auf Erstattung