Aktuelle Informationen
Bewerbung zum Wintersemester 2012/13
Liebe Studieninteressierte, Anfang Juni öffnen wir das Bewerbungsportal für Sie - wir freuen uns darauf, Sie dann wieder hier begrüßen zu dürfen. Wenn Sie sich zunächst über unsere Studiengänge, Bewerbungsfristen und die Zulassungsvoraussetzungen informieren möchten, klicken Sie bitte auf Studienangebot.
Lassen Sie sich von unserer Zentralen Studienberatung informieren, wenn wir online sind. Folgen Sie uns dazu auf Facebook:
Rückmeldefrist
Bitte melden Sie sich für das kommende Sommersemester 2012 durch Zahlung Ihrer Studien- und Semesterbeiträge in der Zeit vom 15.01.2012 bis zum 15.02.2012 zurück!
Wichtige Informationen für die Studierenden, die im laufenden Wintersemester 2011/12 ihr Studium mit dem Ablegen der letzten Prüfung beenden:
Gemäß § 19 NHG Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 (Niedersächsisches Hochschulgesetz) hat die Exmatrikulation zu erfolgen, wenn eine Abschlussprüfung (die letzte Prüfung in Ihrem Studiengang) bestanden ist.
Eine Rückmeldung für das kommende Semester ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Exmatrikulation nach dem Ablegen der letzten Prüfung umgehend schriftlich beantragen müssen.
Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Wenn Sie keinen Zeitpunkt für die Exmatrikulation angeben, werden Sie zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Falls Sie die Exmatrikulation zu einem anderen Zeitpunkt, z. B. dem Prüfungsdatum, wünschen, legen Sie dem Antrag bitte den Studierendenausweis für das laufende Semester inklusive aller Immatrikulationsbescheinigungen bei. Bitte achten Sie ggf. auf das Fortbestehen Ihres Krankenversicherungsschutzes (§ 190 Abs. 9 SGB V).
Sollten Sie nach bereits erfolgter Exmatrikulation bzw. nicht erfolgter Rückmeldung wider Erwarten eine Prüfung im Folgesemester wiederholen müssen, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Immatrikulationsamt in Verbindung! Studierende, die an Prüfungen teilnehmen wollen, müssen eingeschrieben sein, das gilt auch für Abschlussprüfungen, selbst wenn es sich nur noch um einen letzten Prüfungsteil handeln sollte!
Noch ein Hinweis zu den Studienbeiträgen, Gebühren und Entgelten: Nach § 19 Abs. 6 Satz 4 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) erhalten Studierende, die vor oder innerhalb eines Monats nach dem Vorlesungsbeginn die Exmatrikulation beantragen, bereits geleistete Abgaben und Entgelte erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass die Studierenden innerhalb dieser Frist ihre letzten Prüfungsleistungen abgelegt haben und folglich kraft Gesetzes exmatrikuliert sind. In Bezug auf gezahlte Langzeitstudiengebühren wird entsprechend verfahren.
Ihre Ansprechpartnerinnen im Immatrikulationsamt:
Frau Nordhoff-Felis (heike.felis(at)uni-vechta.de)
Frau Stratmann (gabriele.stratmann(at)uni-vechta.de)

