Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fagen.
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Wie erhalte ich meine Leistungsübersicht?
Ihre Leistungsübersichten ("Kontoauszüge" oder "Notenspiegel") können Sie jederzeit beim SSC unter ssc@uni-vechta.de anfordern. Bitte schreiben Sie von Ihrer Uni-Mail-Adresse aus, die Leistungsübersichten werden nur dorthin versandt.
Beachten Sie, dass die Leistungsübersicht nur zu Ihrer Information und nicht als Bescheinigung bzw. zur Vorlage z.B. bei anderen Universitäten dient.
Bei Unstimmigkeiten in Ihrer Leistungsübersicht melden Sie dies bitte Ihrem zuständigen Prüfungsamt von Ihrer Uni-Mail-Adresse aus:
pruefungsamt.badlm(at)uni-vechta.de
pruefungsamt.bag(at)uni-vechta.de
pruefungsamt.basah(at)uni-vechta.de
pruefungsamt.mag(at)uni-vechta.de
pruefungsamt.masw(at)uni-vechta.de
Folgende Angaben benötigt das Prüfungsamt zur Bearbeitung:
Betreffzeile: fehlende Angaben
Name, Vorname, Matrikelnummer
genaue Modulbezeichnung (Nummer), Modulabschluss- oder Modulteilprüfung, Thema der Veranstaltung, Lehrende/r
Semester der Veranstaltung
Joker ja/nein, Wiederholungsprüfung ja/nein
Ihre Mitteilungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Prüfungsamt in der Regel keine Rückmeldung gibt. Notwendig gewordene Änderungen erscheinen in Ihrer Leistungsübersicht.
Wie fordere ich eine Bescheinigung z. B. für einen Studienwechsel an?
Für Bewerbungen um einen Masterstudienplatz an anderen Universitäten kann das Prüfungsamt auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen, die alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten und bewerteten Prüfungsleistungen sowie eine vorläufige Durchschnittsnote enthält. Die Ausstellung einer Bescheinigung mit Notenberechnung erfolgt erst bei Erreichen von 150 AP.
Bevor Sie den Nachweis beantragen, überprüfen Sie bitte, ob in Ihrem Leistungskonto alle bewerteten Prüfungsleistungen verbucht sind (Ihren "Notenspiegel" erhalten Sie am ServicePoint im R-Gebäude). Unstimmigkeiten klären Sie bitte im Vorfeld mit dem jeweiligen Fach (Sekretariat oder Dozent/in).
Sie können den Nachweis einmal im Semester beantragen:
- für eine Bewerbung zum Wintersemester in dem Zeitraum vom 01. Juni bis 30. Juni,
- für eine Bewerbung zum Sommersemester in dem Zeitraum bis 31. Januar.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragstellung eine Bearbeitungszeit von zwei Wochen.
Die fertig gestellte Bescheinigung wird in zweifacher Ausfertigung am ServicePoint des SSC hinterlegt. Sie werden darüber per Email informiert.
Den Antrag finden Sie unter Formulare und Downloads.
Ich erhalte keine Antwort auf meine Email.
Private Email-Adressen werden von uns nicht angeschrieben.
Bitte aktivieren Sie Ihren Email Account bei der Universität Vechta. Bei Problemen wenden Sie sich an Herrn Dützer (KIZ)
Wo gebe ich meine BA-Arbeit oder MA-Arbeit ab?
Bitte geben Sie Ihre Arbeit in dreifacher Ausfertigung im Prüfungsamt, Raum R 017, ab.
Sie können Ihre Arbeit, wenn die Universität geschlossen hat, auch per Post schicken. Bitte versenden Sie sie per Einschreiben. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Postadresse lautet: Akademisches Prüfungsamt/Studiengänge Soziale Dienstleistungen, Universität Vechta, Driverstr. 22, 49377 Vechta.
Was ist eine letzte Prüfungsleistung?
Die Prüfungsleistung, die Sie in Ihrem Studiengang als letzte erbringen.
Wie erfahre ich Termine?
Auf unserer Homepage
Wo erhalte ich Formulare z.B. für eine Anrechnung?
Alle nötigen Formulare erhalten Sie entweder hier zum Downloaden und / oder beim SSC.
Wie bekomme ich mein Zeugnis?
Wir informieren Sie, sobald Ihr Zeugnis zur Abholung bereit liegt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihre Unterlagen selbst abzuholen, können Sie eine Person mit einer entsprechenden Vollmacht beauftragen, Ihre Unterlagen für Sie abzuholen (die Person muss sich ausweisen können).
Sie können sich das Zeugnis auch zuschicken lassen. Geben Sie uns die Postadresse an, wohin das Zeugnis gesendet werden soll, und legen Sie € 4,40 in Briefmarken bei. Sie erhalten Ihre Unterlagen dann per Einschreiben. Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht senden Sie uns nach Empfang bitte die beiliegende Empfangsbestätigung ausgefüllt und unterschrieben zurück.

