Bewerbungen für Master Gerontologie und Master Social Work
Wenn Sie planen, sich für einen der Masterstudiengänge Gerontologie oder Social Work unserer Universität zu bewerben, beachten Sie bitte, dass wir zur Vereinfachung des Verfahrens Ihre Notenbescheinigung für die Bewerbung nicht benötigen. Wir werden Ihren aktuellen Punkte- und Notenstand gesammelt und gleichzeitig beim Akademischen Prüfungsamt erfragen; diese Angaben werden in das Zulassungsverfahren eingehen.
Es ist deshalb nicht nötig, beim SSC eine Notenübersicht zu erbitten, wenn Sie derzeit Ihren Abschluss machen und sich für den Master Gerontologie oder den Master Social Work bei uns um eine Zulassung bemühen. Dies gilt allerdings nicht für diejenigen unter Ihnen, die ihr Zeugnis bereits haben - Sie müssen eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses einreichen!
Abgabe der Bachelorarbeiten
Sie können Ihre Bachelorarbeiten im Prüfungsamt, Raum R 017, zu folgenden Dienstzeiten abgeben:
Montag bis Donnerstag 9 Uhr bis 13 Uhr und 14 Uhr bis 15 Uhr 30
Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
Sie können Ihre Arbeiten auch in der Poststelle abgeben (Eingangsdatum stempeln lassen) oder per Einschreiben an das Prüfungsamt schicken.

