Studium ohne Abitur

Auch ohne das Abitur gibt es viele Wege in ein Studium an der Universität Vechta:
1. Fachhochschulreife (gem. § 18 Abs. 3 NHG):
Mit der Fachhochschulreife können Sie sich bei uns für folgende Studiengänge bewerben:
- Bachelor Dienstleistungsmanagement: Schwerpunkt soziale Dienstleistungen
- Bachelor Gerontologie
- Bachelor Soziale Arbeit
2. Fachoberschule oder Berufsoberschule (gem. § 18 Abs. 2 NHG):
Wenn Sie eine Fachoberschule oder Berufsoberschule absolviert haben, können Sie sich zusätzlich zu den unter 1. genannten Studiengängen auch, je nach Fachrichtung, auf bestimmte Fächer im Rahmen des Studiengangs Bachelor Combined Studies bewerben, da Sie über eine fachgebundene Hochschulreife verfügen. Eine Übersicht über die Studienmöglichkeiten finden Sie hier:
Studienmöglichkeiten nach Fachrichtungen der Fachoberschulen und Berufsoberschulen
3. Zulassung aufgrund beruflicher Vorbildung:
a. Allgemeine Studienberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung (gem. § 18 Abs. 4 S. 1 NHG):
Bestimmte berufliche Vorbildungen berechtigen zur Aufnahme eines Studiums in jeder Fachrichtung an niedersächsischen Hochschulen. Dies setzt meistens eine Fortbildung, die bestimmten Kriterien genügen muss und die auf bestimmte berufliche Erstausbildungen aufsattelt, voraus. Zu dieser Gruppe gehören z.B. Meister/innen, staatlich geprüfte Techniker/innen, Betriebswirte/innen und Erzieher/innen. Eine vollständige Liste finden Sie hier:
b. Fachbezogene Studienberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung (gem. § 18 Abs. 4 S. 1 NHG):
Wenn Sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, deren reguläre Ausbildungsdauer mindestens 3 Jahre beträgt, und anschließend in diesem Beruf mindestens 3 Jahre berufstätig waren (bei einem Aufstiegsstipendium des Bundes reichen 2 Jahre), können Sie sich auf Studiengänge und Fächer bewerben, die fachlich im Bereich Ihrer Ausbildung liegen. Auf folgender Liste haben wir bereits für viele Ausbildungsberufe zusammengestellt, für welche Studiengänge Sie sich mit dieser Ausbildung bei uns bewerben können:
Ausbildungsberufe und Studienmöglichkeiten
Sollte Ihre Ausbildung nicht enthalten sein oder möchten Sie sich mit einem auf der Liste vorhandenen Beruf für einen dort nicht aufgeführten Studiengang bewerben, wenden Sie sich bitte direkt möglichst frühzeitig direkt an das Immatrikulationsamt, damit dort die Klärung mit den zuständigen Stellen veranlasst werden kann.
4. Z- oder Immaturenprüfung (gem. § 18 Abs. 4 S. 2 NHG)
Auch wenn Sie keines der Kriterien unter 1 bis 3 erfüllen, können Sie sich für ein Studium an der Universität Vechta bewerben, wenn Sie zuvor die Z-Prüfung ablegen.
Nähere Informationen zur Z-Prüfung finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Thema Studium ohne Abitur und allen anderen Fragen rund um das Studium und die Bewerbung stehen Ihnen die Zentrale Studienberatung und das Immatrikulationsamt der Universität Vechta gerne zur Verfügung.

