Das Deutschlandstipendium an der Universität Vechta

Ausschreibung zum Wintersemester 2011/2012

Zum Wintersemester 2011/2012 startet das Deutschlandstipendium an der Universität Vechta. Mit diesem Stipendium sollen besonders begabte, leistungsfähige und engagierte Studierende unterstützt werden. Die Mittel für das Deutschlandstipendium kommen jeweils zur Hälfte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und privaten Fördermittelgebern.
Die Universität Vechta vergibt im Wintersemester 2011/2012 15 Stipendien.

Bewerben können sich

  • Studierende im ersten Fachsemester (WS 2011/2012) mit einem herausragenden Notendurchschnitt im Abitur bzw. Fachabitur sowie Erstsemester, die auf Grund beruflicher Qualifikation eingeschrieben sind,
  • Studierende ab dem 2. Fachsemester, die bisher während ihres Studiums besonders herausragende Leistungen erzielt haben.

 

Die Universität Vechta vergibt die Stipendien nach den vom Stipendiengesetz und der hierzu ergangenen Rechtsverordnung festgelegten Auswahlkriterien. Leistung und Begabung können nach dem Stipendienprogrammgesetz insbesondere wie folgt nachgewiesen werden:

  • für Studienanfängerinnen und Studienanfänger (z.B. Wintersemester 2011/2012) durch
  1. die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder
  2. die besondere Qualifikation, die zum Studium an dieser Hochschule berechtigt,
  • für bereits immatrikulierte Studierende ab dem 2. Fachsemester durch die bisher erbrachten Studienleistungen, die ein überdurchschnittliches erfolgreiches Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Universität Vechta erwarten lassen.


Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem insbesondere berücksichtigt:

  1. besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika,
  2. außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen,
  3. besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.


Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro und wird als Zuschuss gewährt (nicht rückzahlbar). Die Auszahlung setzt voraus, dass die Stipendiatin oder der Stipendiat an der Universität Vechta immatrikuliert ist.

Das Stipendium wird nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet. Das Deutschland-Stipendium wird nicht vergeben, wenn der oder die Studierende bereits von einer anderen Einrichtung leistungsbezogene Förderung erhält. Ausnahmen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.

Das Stipendium wird bewilligt für zwei Semester (Bewilligungszeitraum) und längstens für die Dauer der Regelstudienzeit in dem jeweiligen Studiengang. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden. Wechselt der Stipendiat oder die Stipendiatin während des Bewilligungszeitraums die Hochschule, wird das Stipendium entsprechend der bisherigen Bewilligung ein Semester lang fortgezahlt.

Die Bewerbungsunterlagen mit den entsprechenden Nachweisen sind jeweils zu richten an das Präsidium der Universität Vechta (weitere Kontaktdaten vgl. rechte Spalte).

Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2011.

Ansprechpartnerin für das Deutschland-Stipendium ist:
Kerstin Rauch,  04441 15-393,  kerstin.rauch(at)uni-vechta.de


Weitere Informationen zum Deutschland-Stipendium erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

 

Downloads

Allgemeiner Info-Flyer
Informationen für Förderer


Kontakt

Universität Vechta
Präsidium
Driverstraße 22
49377 Vechta

+49 (0)4441 15-393
E-Mail