Zurück an der Universität Vechta


Nach der Rückkehr aus dem Ausland erwartet Sie (in der Regel) Folgendes:

  • ggf. Rückmeldung im Studierendensekretariat (insbesondere wenn Sie einen Urlaubsantrag gestellt haben)
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
    Die Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen sollte schnellst möglich nach der Rückkehr erfolgen. Das Learning Agreement, Transcript of Records oder ein ähnlicher Nachweis der erbrachten Leistungen ist dem Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches/ Studiengangs vorzulegen. Die Schriftstücke sollten nach Möglichkeit neben den Auflistungen der Kurse und Benotungen auch eine Beschreibung der Kursinhalte und die Angabe der erreichten Arbeitspunkte (APs) enthalten. Absprachen, die im Vorfeld mit dem entsprechenden Fachbereich getroffen wurden, zahlen sich nun aus.
  • Standardnotenumrechnung
    Die Kommission für internationale Kooperation hat auf ihrer 10. Sitzung am 10.2.2010 für augewählte Länder eine Standardnotenumrechnung für erbrachte Studienleistungen beschlossen. Falls das Land, in dem Sie Ihre Leistungen erbracht haben, hier nicht aufgeführt ist, so kontaktieren Sie bitte das International Office.

Standardnotenumrechnung

 

  • Verfassen eines Erfahrungsberichts indem Sie das Erfahrene noch einmal reflektieren beziehungsweise einordnen und zukünftigen Auslandsinteressierten wertvolle Tipps vermitteln können.

Beispiele für Erfahrungsberichte finden Sie hier: Erfahrungsberichte

Hinweise zum Verfassen eines Erfahrungsberichtes finden Sie hier.

  • ggf. Beteiligung an Informationsveranstaltungen oder Länderabenden mit einem Erfahrungsbericht und/ oder als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Interessierte.

 

zurück zu Outgoing Students