Finanzierungsmöglichkeiten

Die Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslandsaufenthalts sind vielfältig und umfangreich.

Hier finden Sie Informationen zusammengestellt, die Ihnen die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aufzeigen.


Schnellinfo:

ERASMUS

PROMOS

Reisekostenzuschuss

Auslands-BAföG

Stipendien

Scholarshipportal

Stiftungen

Bildungskredite

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PROMOS

 

- Stipendienausschreibung  für 2012 -

Die Universität Vechta nimmt am DAAD-Programm zur Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS) teil und schreibt im Rahmen dieses Programms Aufenthaltsstipendien für Studien- und Praktikumsaufenthalte weltweit aus.

Folgende Stipendien werden vergeben:

1. Studienaufenthalte (acht Wochen bis drei Monate)

2. Praktika (acht Wochen bis drei Monate)


Bewerbungsschluss ist der 31.01.2012.

Nähere Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an das International Offic

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Reisekostenzuschuss

 

Förderung der Auslandsmobilität von Studierenden der Universität Vechta

Es können wieder Fahrtkostenzuschüsse für studienbezogene Auslandsaufenthalte von mindestens acht Wochen beantragt werden. Gefördert werden können Studienaufenthalte oder Praktika.

Die Ausschreibung finden Sie hier.

 

Das Antragsformular, das gemeinsam mit einer Bestätigung der aufnehmenden Institution (Hochschule oder Praktikumsstelle) vor dem Auslandsaufenthalt beim International Office eingereicht werden muss, finden Sie hier.

 

Hier finden Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen.

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Auslands-BAföG

Sollten Sie ohnehin BAföG empfangen, sind Sie im Regelfall auch für das Auslandsstudium BAföG berechtigt. Selbstverständlich fällt, wenn Sie Auslands-BAföG beantragen, Ihr normales BAföG weg.

Auch wenn Sie kein "Inlands-BAföG" bekommen, sollten Sie trotzdem einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen, da Sie unter Umständen durch die höheren Kosten im Ausland für eine staatliche Förderung in Frage kommen.

Folgende Kosten werden durch das Auslands-BAföG gedeckt:

  • die anfallenden Studiengebühren (bis zu 4.600,- €) pro Studienjahr (die allerdings beim ERASMUS-Programm ohnehin wegfallen);
  • Reisekostenpauschale innerhalb der EU je 250,- € für die Hin- und Rückreise, außerhalb der EU je 500,- € für die Hin- und Rückreise;
  • ggf. Zusatzleistungen für die Krankenkasse;
  • und für ein Studium im europäischen Ausland einen je nach Land unterschiedlichen Auslandszuschlag (zwischen 60,- € und 450,- € monatlich).


Um Auslands-BAföG zu erhalten, muss wenigstens ein Teil der Leistungen an Ihrer Heimathochschule anrechenbar sein.

Hinsichtlich der Höchstdauer der BAföG-Förderung bleibt maximal ein Jahr des Auslandsstudiums unberücksichtigt, d.h. die Förderungshöchstdauer verlängert sich durch Ihren Auslandsaufenthalt um max. ein Jahr.

EU-Zuschüsse (z.B. in Rahmen des LLP-Programms) bleiben auf das BAföG anrechnungsfrei. Auf Grund dessen können BAföG-Empfänger den gleichen ERASMUS-Zuschuss wie die anderen Studierenden erhalten.


Zum WS 2008/09 ist eine Neuregelung des BAföG in Kraft getreten:

Künftig können auch Praktika außerhalb Europas gefördert werden. Hierbei bedarf es nicht mehr einer Bestätigung der besonderen Förderlichkeit des Praktikums durch die Hochschule oder einer entsprechenden Prüfstelle. Außerdem werden die Zuschläge für Auslandsreisekosten künftig pauschaliert, so dass die abrechenbare Zahl der Zwischenheimfahrten künftig reduziert wird.

Die bisher als Vollzuschuss geleisteten Auslandförderungsbestandteile werden Studierenden künftig - wie die Inlandsförderung auch - mit hälftigem Darlehensanteil gewährt, d.h. dass künftig das Auslands-BAföG zur Hälfte zurückgezahlt werden muss. Die im Ausland anfallenden Studiengebühren werden nur noch bis zu einem Jahr als Vollzuschuss erstattet. Für längerfristige Aufenthalte wird derzeit noch mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über ein Kreditprogramm verhandelt.

Seit Oktober 2007 können Studierende für ein vollständig in einem Mitgliedsland der EU absolviertes Studium gefördert werden. Sollten Sie ein Masterstudium im Ausland anstreben und zuvor einen einstufigen Studiengang (z.B. Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge) nicht abgeschlossen haben, kann dieser Masterstudiengang gefördert werden, sofern Ihre absolvierte Studienzeit von der Hochschule als einem Bachelorabschluss gleichwertig anerkannt wird. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn Sie noch über keinen anderen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen.

Genaueres erfahren Sie beim BAföG-Amt des Studentenwerkes oder online unter www.auslandsbafoeg.de und auf den Seiten des DAAD als PDF.

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Stipendien


Für die Finanzierung eines Auslandsvorhabens stehen den Studierenden eine Vielzahl an Förder- und/ oder Stipendienprogrammen zu Verfügung. Einer der größten deutschen Stipendienanbieter für akademische Auslandsaufenthalte ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD).

Einen Einblick in die Stipendiendatenbank erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.html

Weitere Stipendienanbieter:

Fulbright - Kommission

Pädagogischer Austauschdienst

freiwilligenserver.de

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Stipendiumplus

Absolventa e.V.

Cusanuswerk e.V.

Evangelisches Studienwerk e.V.

 

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Scholarshipportal

Die Internetseiten des Scholarshipportals bieten Ihnen ebenfalls sehr gut aufbereitete Informationen für Stipendien und finanzielle Unterstützungsprogramme an.

This website integrates the funding opportunities for studying, working or performing research in one of the European nations. The portal aims to stimulate and help students worldwide to find and select appropriate scholarships to study in Europe.

Scholarshipportal

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Stiftungen


Es gibt eine Vielzahl an Stiftungen, die Studierende aus einer bestimmten Region, mit einem bestimmten fachlichen Schwerpunkt oder einer speziellen Projektarbeit fördern. Weitere Informationen über Förderkriterien, Ablauf und Bewerbungsvoraussetzungen bekommen Sie auf den Internetseiten der einzelnen Stiftungen selbst.

Unter folgendem Link finden Sie eine Auflistung der verschiedenen Stiftungen: http://www.stiftungen.org/index.php

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Bildungskredite

Ein ausbildungsbezogenes Auslandsvorhaben kann über einen zinsgünstigen Bildungskredit finanziert werden, der oftmals einkommensunabhängig gewährt wird.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:

http://www.bva.bund.de/cln_101/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/bildungskredit-node.html?__nnn=true

Hilfreiche Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf den Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter:

http://www.kfw.de/

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