Anerkennung von Studienleistungen

Planen Sie einen internationalen Studienaufenthalt, bei dem Sie entsprechende Leistungen erbringen wollen, die Sie dann im Nachhinein an der Universität Vechta anerkennen lassen möchten, so sollten Sie die Anrechenbarkeit spezifischer Leistungen vor Reiseantritt abklären. Informieren Sie sich im Vorfeld bei den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern Ihres Faches/ Studiengangs über eventuelle Bedingungen oder Auflagen einer Leistungsanerkennung.


In jedem Fall sollten Sie nach erfolgreichem Abschluss Ihres Auslandsaufenthalts eine formale Bescheinigung Ihrer erbrachten Leistungen/ Noten, Inhalt und Umfang der besuchten Kurse sowie über eventuelle Prüfungsmodalitäten mitbringen.

Dieser Nachweis stellt gleichzeitig eine geeignete Grundlage für die Anerkennung der im internationalen Rahmen erbrachten Studienleistungen da.






European Credit Transfer System (ECTS)


Für eine Vereinfachung der Anerkennung von internationalen Studienleistungen wurde von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Hochschulen das sogenannte European Credit Transfer System (ECTS) entwickelt. Hier wird mit Hilfe von Kreditpunkten eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erreicht.

Was bedeutet das konkret?

Der durchschnittliche Arbeitsaufwand einer Studierenden oder eines Studierenden wird mit 60 Kreditpunkten für das akademisches Jahr zugrunde gelegt. Für ein Semester währen dies schlussfolgernd 30 Kreditpunkte. Davon ausgehend wird jeder angebotenen Lehrveranstaltung eine bestimmte Anzahl an ECTS-Anrechnungspunkten zugewiesen und stellt somit die Grundlage für die Anerkennung der Studienleistungen dar.

Dieses ECTS-System wird vor allem für die Anerkennung von Studienleistungen verwendet, die im Rahmen des ERASMUS-Programms erbracht wurden.

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Learning Agreement


Ein weiteres wichtiges Anerkennungsverfahren von internationalen Studienleistungen ist das sogenannte "Learning Agreement". Hierbei handelt es sich um eine Art Vertragsabkommen zwischen der Heimatuniversität, der Partnerhochschule und der Studierenden oder dem Studierenden, dass im Vorfeld die Anerkennung von internationalen Studienleistungen absichern soll.

Der Abschluss eines solchen Learning Agreements legt für die beteiligten Parteien ein verbindliches Studienprogramm fest. Konkret bedeutet das, dass die Partnerhochschule durch Unterschrift bestätigt, dass Programmstudierende die angegebenen Lehrveranstaltungen besuchen kann und entsprechende Leistungsnachweise dort erbringen darf. Gleichzeitig verpflichtet sich Programmstudierende die angegebenen Kurse/ Lehrveranstaltungen an der Partnerhochschule zu besuchen und Leistungsnachweise entsprechend zu erbringen. Darüber hinaus bestätigt die Universität Vechta - ebenfalls durch Unterschrift der oder des Zuständigen - dass die erbrachten Leistungen der Studierenden oder des Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des Auslandsaufenthalts hier anerkannt werden.

Kurzfristige Änderungen sind durchaus nicht unüblich und durch ein einfaches Verfahren schnell geregelt.

Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Professorinnen und Professoren/ Lehrbeauftragten Ihres Faches/ Studiengangs über mögliche anrechenbare Leistungen. Sie sollten hierfür im Vorfeld einen Blick in das Lehrangebot der Partnerhochschule Ihrer Wahl geworfen haben.


Weitere Informationen zu Ansprechpartnern, dem Ablauf des Anerkennungsverfahrens, etc. erhalten Sie im International Office der Universität.

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