Habilitation, Juniorprofessur und Postdoc-Phase
Neben der Juniorprofessur ist nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz NHG weiterhin die Habilitation nach der Promotion die nächste Stufe der wissenschaftlichen Weiterqualifizierung. Die Habilitation dient dem Nachweis herausgehobener Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung und zu qualifizierter selbständiger Lehre (§ 9a NHG). Falls Sie vorhaben an der Universität Vechta zu habilitieren, nehmen Sie bitte in jedem Fall Kontakt zum Senatsbeauftragten für Promotionen und Habilitationen auf: Prof. Dr. Harald Künemund.
Habilitationsordnung der Universität Vechta
Richtlinie zur Zwischenevaluation von Juniorprofessuren
Verfahrensordnung zur Besetzung von Professuren (Berufungsordnung)
Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur e.V.
Der Verein ist der einzige bundesweite Zusammenschluss von Juniorprofessoren/-innen und ist offizieller Ansprechpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Deutscher Hochschulverband
Der Deutsche Hochschulverband ist die Berufsvertretung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland. Zugleich versteht sich der Deutsche Hochschulverband als umfassende Service- und Informationseinrichtung für Universitätslehrer und den wissenschaftlichen Nachwuchs.
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