Zentrale Informationen auf einen Blick
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Merkblatt über die Begleitung des BAJ durch die Hochschule Vechta
Antrag auf Zulassung zum Berufsanerkennungsjahr
Niedersächsische Verordnung zum Berufsanerkennungsjahr vom 08.August 1983 (ALT)
Niedersächsische Verordnung zum Berufsanerkennungsjahr vom 23. November 2011 (NEU)
Ordnung der Hochschule Vechta zum Berufsanerkennungsjahr
Übersicht über abgeleistete Lehrveranstaltungen im Berufsanerkennungsjahr
FAQ - Häufig gestellte Fragen rund um das Berufsanerkennungsjahr
Allgemeines
Meine Einrichtung hat noch nie einen Ausbildungsplan für BAJ'ler formuliert. Wie muss dieser aufgebaut sein?
Ein Beispiel für einen Ausbildungsplan wird zu Beginn des BAJs an die Einrichtungen verschickt.
Vergütung
Die Vergütung richtet sich in der Regel nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27.Oktober 2009 in der jeweils gültigen Fassung. Es gelten zudem die relevanten Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes.
Begleitende Lehrveranstaltungen
Wie melde ich mich für eine Fachfortbildung / Fortbildung im Wahlbereich an?
Über baj(at)uni-vechta.de. Schreiben Sie eine kurze Mail, an welcher Fortbildung im Wahlbereich oder Fachfortbildung Sie gerne teilnehmen möchten. Sie erhalten daraufhin eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung muss am Tag der Fachfortbildung / Fortbildung im Wahlbereich vorliegen. Ohne Anmeldebestätigung ist keine Teilnahme möglich!
Kann ich zwei Fachfortbildungen besuchen und mir eine davon im Wahlbereich anrechnen lassen?
Dies ist leider nicht möglich, da die Fachfortbildungen themenspezifisch ähnlich sind.

