Begleitende Lehrveranstaltungen

Während des Berufsanerkennungsjahres sind an 17 Tagen begleitende Lehrveranstaltungen zu absolvieren (vgl. Studienordnung zum BAJ, fachspezifische Anlage 1 zur BAJ-Ordnung der Hochschule.

 

1. Fachfortbildung (3 Tage):

Die Universität Vechta bietet in regelmäßigen Abständen Fachfortbildungen an, die spezifische Themen aus der Disziplin und Profession Sozialer Arbeit aufgreifen.

Auf Antrag können Fortbildungen anderer Hochschulen anerkannt werden (vgl. § 7 der fachspezifischen Anlage 1/Studienordnung).

 

2. Supervisionsgruppen (7 Tage):

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer im BAJ werden einer festen  Supervisonsgruppe zugeordnet. Die Termine für diese Treffen werden von den begleitenden Dozentinnen und Dozenten festgelegt. Die Einladungen zu den jeweiligen Treffen werden über das Sekretariat (von Fr. Sieverding) verschickt.

Auf Antrag können Fortbildungen anderer Hochschulen anerkannt werden (vgl. § 7 der fachspezifischen Anlage 1/Studienordnung).

 

"Offene Supervisionsangebote"

Das offenen Supervisionsangebot richtet sich an alle, die dienstliche, organisatorisch oder krankheitsbedingt in ihrer festen Supervisionsgruppe nicht alle verlangten sieben Tage ableisten können.

Wenn Plätze vorhanden sind, kann das offene Supervisionsangebot auch als Veranstaltung für den Wahlbereich genutzt werden

Veranstalter:

Universität  Vechta

1. Veranstaltungstermin:                
01.06.2012

09:00 - 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: Universität Vechta, Driverstraße 22, Raum: R 117
Informationen:

hier

2. Veranstaltungstermin: 27.07.2012

09:00 - 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: Universität Vechta, Driverstraße 22, Raum R 117
Informationen:

hier

3. Veranstaltungstermin: 10.09.2012

09:00 - 16:00 Uhr
Veranstaltungsort Universität Vechta, Driverstraße 22, Raum R 225
Informationen:

hier

Anmeldung: baj@uni-vechta.de



3. Wahlbereich (7 Tage):

Aus den Angeboten der Universität Vechta können Fort- und Weiterbildungen, Fachtagungen und andere geeignete Veranstaltungen gewählt werden.

Für diesen Bereich können auch fachspezifische Fort- und Weiterbildungen, Tagungen und Kongresse anderer Hochschulen, anerkannter Träger der Weiterbildung und der eigenen Ausbildungsstelle auf Antrag anerkannt werden (vgl. § 7 der fachspezifischen Anlage 1/Studienordnung).