Studienführer
Gemäß § 148 Abs. 1 NHG nimmt das Institut für Katholische Theologie für sein Fachgebiet an Stelle des Fachbereichs bestimmte Aufgaben wahr. Dies sind insbesondere die Planung und Sicherstellung des Lehrangebots, die Entscheidung über die Verwendung der dem Institut zur Verfügung gestellten Ausgabemittel und Stellen, die Förderung und Koordinierung der Lehr- und Forschungsvorhaben der Mitglieder und Angehörigen des Instituts sowie die Erstellung von Berufungsvorschlägen.
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