Informationen für Studienbewerber / Eignungsprüfung

Zulassungsverfahren zum WS 2012/13
Das Merkblatt zum Zulassungsverfahren können Sie hier herunterladen.

Die Sprachprüfung findet am Dienstag, den 24. Juli 2012, um 10:00 Uhr im Raum B 1 der Universität Vechta  statt.

Erläuterungen zur Zulassung im Eignungsprüfungsfach Anglistik
im Studiengang BA Combined Studies mit/ohne Lehramtsoption

Für das Fach Anglistik können Sie sich bis zum 30. September 2012 einschreiben. In Kürze finden Sie auf der Homepage der Universität Vechta einen Hinweis zum Einschreibverfahren: www.uni-vechta.de

Bewerberinnen und Bewerber, die das Fach Anglistik im Bachelorstudiengang Combined Studies aufnehmen wollen, müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen als weitere Zugangsvoraussetzung besondere fremdsprachliche Kenntnisse im Englischen nachweisen.
Der Nachweis der besonderen fremdsprachlichen Kenntnisse im Englischen erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Sprachprüfung.

Von der Sprachprüfung sind Bewerberinnen und Bewerber ausgenommen,

a) die im Leistungskurs Englisch in der schriftlichen Abiturprüfung mindestens 9 Punkte oder ab  2008  in Englisch als einem der schriftlichen Prüfungsfächer P 1, P 2 oder P 3 in der Abiturprüfung  mindestens 9 Punkte erreicht haben;

b) die Englisch im Abitur als drittes Prüfungsfach gewählt und mindestens 11 Punkte oder ab 2008  in Englisch als schriftlichem Prüfungsfach P 4 in der Abiturprüfung mindestens 11 Punkte erreicht haben;

c)  die einen der nachfolgend genannten international anerkannten Sprachtests erfolgreich
bestanden haben:

TOEFL (Test of English as a Foreign Language):
paper-based: mindestens 560 Punkte
computer-based: mindestens 220 Punkte
internet-based: mindestens 83 Punkte

IELTS (International English Language Testing System/Academic Test): Niveau 6 oder höher

CAE (Cambridge Advanced Certificate): A oder B

CPE (Cambridge Proficiency Exam): A, B oder C.

Falls Ihre Abiturnote in Englisch nicht ausreicht, ist mit der Bewerbung eine amtlich beglaubigte Kopie der Bescheinigung über den Sprachtest einzureichen.
Erfüllen Sie keine der oben genannten Voraussetzungen, müssen Sie an der Sprachprüfung am Dienstag, den 24. Juli 2012, um 10:00 Uhr im Raum B 1 der Universität Vechta teilnehmen; ein alternativer Termin wird nicht angeboten. Bitte melden Sie sich bis zum 15. Juli 2012 für diese Sprachprüfung bei Frau Rudzinski an:

* per E-Mail nur an die folgende Email-Adresse: (karen.rudzinski@uni-vechta.de) – eine Anmeldebestätigung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

* oder per Post (Universität Vechta, z. Hd. Frau Rudzinski, Postfach 1553, 49364 Vechta) – falls Sie eine Anmeldebestätigung wünschen, bitte eine an Sie selbst adressierte und frankierte Postkarte mitsenden.

* Zur Sprachprüfung ist ein Ausweis mitzubringen.

* Für die Erledigung der Formalitäten und die Prüfung selbst sollten Teilnehmer/innen an der Sprachprüfung mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von ca. 2½ Stunden rechnen.

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