Mitglieder der Hochschule Vechta sind bei der Teilnahme am Hochschulsport in den meisten Fällen über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Wo diese nicht greift (s.u.), tritt in der Regel die eigene Unfall- oder Krankenversicherung ein.
Die Landesunfallkasse als Leistungsträger für die gesetzliche Unfallversicherung an Hochschulen definiert die Voraussetzungen für eine Versicherung im Rahmen der Angebote des Hochschulsports wie folgt:
Die fakultative Teilnahme Studierender am allgemeinen Hochschulsport ist als versichert anzusehen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
– Das Sportangebot an den Hochschulen muss den Charakter offizieller Hochschulveranstaltungen besitzen.
– Der allgemeine Hochschulsport muss von der Hochschule selbst (Zentrale Einheit Hochschulsport) oder einer hochschulbezogenen Institution (z.B. ASTA) durchgeführt werden.
– Die Sportausübung muss innerhalb des organisierten Übungsbetriebs, d. h. während der festgesetzten Zeiten und unter der Leitung eines bestellten Übungsleiters, stattfinden.
– Die freie sportliche Betätigung außerhalb des organisierten Übungsbetriebs auf den Hochschulsportanlagen (z.B. freie Spielgruppen, freies Tennisspielen, individuelles Trainig in Fitnessstudios) ist ebenso unversichert wie das Betreiben von Leistungssport in Sportvereinen. Weiterhin unversichert ist die reine Vermittlung von Studierenden an Vereine oder Veranstalter mit speziellen Sportangeboten wie Segelfliegen, Wasserski, Fallschirmpringen oder Tauchen.
– Handelt es sich bei den im Sportprogramm angebotenen Veranstaltungen um solche, die überwiegend der privaten Freizeitgestaltung (z.B. Auslandsreisen) dienen, kann der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfallen. Ebenso besteht im Regelfall bei Wettkämpfen im Bereich des Spitzen- und Leistungssports kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
– Beschäftigte der Hochschulen sind bei der Teilnahme am Hochschulsport nur dann versichert, wenn gleichzeitig die besonderen Anforderungen des Betriebssports vorliegen (Ausgleichscharakter des Sports, Regelmäßigkeit, Betriebsbezogenheit der Organisation und des Teilnehmerkreises, kein Wettkampfsport). Gäste (Hochschulfremde) der Sportzentren sind grundsätzlich nicht versichert.“
– Nichthochschulangehörige sind nur über die eigene Unfall- oder Krankenversicherung versichert.
Unfallmeldungen (betrifft nur Hochschulangehörige)
Nach einem Unfall müssen alle Hochschulangehörigen zu Ihrer eigenen Absicherung bitte unbedingt eine sogenannte „Unfallmeldung“ einreichen! Die Formulare dazu gibt es bei den Hallenwarten im Sportgebäude, im HSP Büro oder bei Herrn Kolde (Zi. A 13a). Die Meldung sollte möglichst sofort nach dem Unfall erfolgen.
Versicherungsumfang (betrifft nur Hochschulangehörige)
Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf Körperschäden, nicht auf Sachschäden (z.B. Brillen oder ähnliches).

