Der Korruptionsbeauftragte der Universität Vechta

Seit dem 1.1.2009 gilt für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen die Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie). Die Richtlinie enthält Regelungen, mit den der Korruption wirkungsvoll vorgebeugt werden soll. Mit ihrer Hilfe sollen korruptive Praktiken frühzeitig erkannt und ggf. verfolgt und geahndet werden. Die Richtlinie dient allen Beschäftigten als Richtschnur ihres Verhaltens und bietet zugleich Handlungsanleitungen und Hilfestellungen für notwendige Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung.

Ihr Ansprechpartner
Der Korruptionsbeauftragte der Universität Vechta soll eine Lücke im System der Korruptionsbekämpfung schließen. Viele Menschen scheuen sich, ihre Kenntnisse über Korruption der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Oft möchten diese Personen anonym bleiben, weil sie Nachteile für sich befürchten. Anonyme Hinweise an Polizei oder Staatsanwaltschaft leiden aber darunter, dass keine Nachfragen zum Sachverhalt möglich sind. Die Universität Vechta bietet Ihnen daher sowohl den direkten Kontakt, als auch die anonyme Meldemöglichkeit an.

Ihr Ansprechpartner bei der Universität Vechta ist

Apl. Prof. Dr. Werner Klohn
Korruptionsbeauftragter
Gebäude U, Raum U 114
Universitätsstr. 5
49377 Vechta
Telefon: 04441-15282
E-Mail: wklohn(at)ispa.uni-vechta.de

 

Sie möchten lieber anonym bleiben? Dann nutzen Sie das folgende Meldesystem des Landeskriminalamtes (LKA), welches ein neuartiges anonymes Postkastensystem verwendet, das Rückschlüsse auf Absenderinformationen nicht zulässt.

Sie können bei Verdacht auf Korruption auch schnell und unbürokratisch Hinweise geben oder Fragen stellen an die

Ansprechstelle Korruptionsbekämpfung
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Postfach 221
30002 Hannover
Tel.: 0511 - 120-6358
FAX: 0511 - 120-99-6358
oder per E-Mail an korruptionsbekaempfung(at)mi.niedersachsen.de

Links:
Faltblatt: Korruption - Prävention und Bekämpfung

Antikorruptionsrichtlinie

Kurzfassung: "Was darf man annehmen?"

Verhaltenskodex gegen Korruption

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