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Promotion an der Universität VechtaDie Universität Vechta besitzt das Promotionsrecht (soweit nicht anders angegeben Dr. phil.) in folgenden Fächern: Anglistik, Bislang galt die Promotionsordnung vom 15.11.1999 (mit Änderungen vom 23.01.2002, 12.05.2004, 30.11.2005 und 04.12.2007), sie behält für alle vor dem 10.02.2010 eingeschriebenen Promovierenden ihre Gültigkeit. Seit dem 10. Februar 2010 ist eine neue Promotionsordnung in Kraft getreten, die für alle neu zugelassenen bzw. einzuschreibenden Promovierenden gilt. Die o.a. Promotionsfächer haben sich nicht verändert. Bereits eingeschriebene Promovierende sind von der Änderung ebenfalls nicht betroffen, können aber zu den Maßgaben der neuen Ordnung wechseln. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Stabsstelle Forschungsmanagement, Lars Hoffmeier. Zwischen Betreuer/in und Promovend muss eine schriftliche Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden (§ 8 PromO 2010), eine entsprechende Muster-Betreuungsvereinbarung (Anlage 2 PromO 2010), die verwendet werden soll, steht hier als MS-Word-Dokument bereit: Für die Betreuung einer Promotion an der Universität Vechta sprechen Sie bitte Professorinnen und Professoren des jeweiligen Faches bzw. Instituts direkt an. Voraussetzung für eine Promotion ist i.d.R. ein Abschluss eines wissenschaftlichen Studiengangs der entsprechenden Fachrichtung mit gehobenem Prädikat (mindestens "gut"). Auf Basis einer Promotionseignungsprüfung können auch andere Bewerber/innen zugelassen werden. Informationen zu Fördermöglichkeiten (Stipendien) finden Sie hier. Es besteht auch die Möglichkeit, an der Universität Vechta zu habilitieren. Die Habilitationsordnung finden Sie hier. Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt zum Senatsbeauftragten für Promotionen und Habilitationen auf: Prof. Dr. Harald Künemund. Links und Informationen Für Promovierende der Universität Vechta besteht die Möglichkeit, Reisekosten-Zuschüsse für die aktive Teilnahme an wiss. Tagungen und Kongressen zu beantragen. Bedingung ist eine entsprechende Kofinanzierung aus dem Institut/Fach/Zentrum. Die Obergrenze für eine Bezuschussung von Übernachtungskosten liegt bei 50 Euro pro Nacht. Darüber hinausgehende Kosten werden nicht anteilig übernommen. Information Der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (2008) des BMBF steht hier zum Download bereit. Ende des Jahres 2008 wurde vom Hochschul-Informations-System HIS im Rahmen des WiNbus-Projekts eine bundesweite Online-Befragung des wissenschaftlichen Personals an deutschen Hochschulen durchgeführt. Die Universität Vechta hat diese Befragung unterstützt. Der erstellte Bericht mit dem Titel „Studienstrukturreform und berufliche Situation aus Sicht des wissenschaftlichen Nachwuchses“ steht Ihnen hier zur Verfügung. Die Universität Vechta hat 2008 eine eigene Befragung von knapp 50 Promovierenden durchgeführt. Die Ergebnisse finden Sie auf den Seiten des Qualitätsmanagements. Ebenso finden Sie dort einen Link zur verdi-Studie zur Situation des wissenschaftlichen Mittelbaus zum Download. Interaktives Internetforum für junge WissenschaftlerInnen, Promovierende, Habilitierende und JuniorprofessorInnen: www.hochschulkarriere.de Kommunikations- und Informationssystem "Wissenschaftlicher Nachwuchs" KISSWIN Thesis e.V. ist ein interdisziplinäres Netzwerk von Nachwuchswissenschaftler/innen Leitfaden: "Ich will promovieren - Anregungen" Hinweis: Die Links auf dieser Seite verweisen auf Web-Seiten, auf deren Inhalte die Hochschule Vechta keinen Einfluss hat. Für die Inhalte dieser Web-Seiten ist der jeweilige Betreiber verantwortlich. |
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